Börsenblogger-Kolumne |
26.04.2016 10:33:00
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Die Lehren aus den Short-Attacken auf Ströer und Wirecard
Blicken wir zurück: In diesem noch jungen Jahr 2016 traf es mit Wirecard und Ströer bereits zwei bei deutschen Privatanlegern gleichermaßen beliebte, wie sehr gut gelaufene Aktien. Zugegeben: Beide Unternehmen sind keine Weltkonzerne, aber Klitschen sind es eben auch nicht. Ströer ist immerhin als MDAX-Mitglied in der zweiten deutschen Börsenliga beheimatet. Wirecard wiederum ist eine große Nummer im Technologieindex TecDAX.
Die Geschäftsmodelle beider Unternehmen sind für Privatanleger so weit gut verständlich und nachvollziehbar. Die Außenwerbung von Ströer ist aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken und Wirecard taucht zumindest im Hintergrund bei vielen Zahlungen im Internet auf.
Die Geschäfte beider Unternehmen laufen gut, was sich auch beim Aktienkurs niederschlug. Eine weitere Gemeinsamkeit: Die Aktionärsstruktur ist durch die Gründer der Unternehmen an sich sehr stabil. Aber bei Short-Attacken nützt das leider nur bedingt etwas. Immerhin bleibt die Einsicht:
Privatanleger haben nichts grundlegend falsch gemacht. Außer dass einigen die Ruhe im entscheidenden Moment fehlte. Denn nur so gelang es unbekannten Short-Sellern aus den USA Zwietracht zu sähen und für Unruhe am Markt zu sorgen. Als Mittel zum Zweck dienten jeweils dubiose Studien, in denen den Gründern merkwürdige Geschäftspraktiken vorgeworfen wurden. Auch Übernahmen und Bilanzierungspraktiken wurden angezweifelt.
Letztlich waren die Vorwürfe so gut ausformuliert, dass sie zumindest auf den ersten Blick plausibel klangen. Die Folgen sind in beiden Fällen bekannt: Der Aktienkurs brach um bis zu einem Drittel ein. Langfristig orientierte Anleger dürfte dies um einen guten Teil ihrer Kursgewinne gebracht haben. Kurzfrist-Anleger dürften erheblich größeren Schaden erlitten haben. Was also bleibt als Lehre daraus zu ziehen?
Deutschlands Kurszettel ist in seiner Breite auf dem Radar der internationalen Investoren angekommen. Gut gelaufene Titel müssen ab sofort mit Short-Attacken rechnen. Für Anleger heißt das: Regelmäßige (Teil-)Gewinnmitnahmen und Absicherung größerer Positionen gegen solche Attacken durch entsprechende Put-Produkte.
Die rechtliche Bewertung des Verhaltens ist unklar: Ob den Shorties jemals ein rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden kann, bleibt abzuwarten. Die BaFin sah als Börsenaufsicht in beiden Fällen nicht sehr gut aus. Starke Kommunikation durch die betroffenen Unternehmen selbst konnte zumindest deren Ruf wieder kitten. Der Aktienkurs wird noch einige Zeit brauchen.
Christoph Scherbaum und Marc Schmidt sind die Gründer von dieboersenblogger.de, dem größten deutschsprachigen Börsenblog (ganz neu: dieboersenblogger.at). Die mehrfach preisgekrönte Seite wurde Ende 2008 im Zeichen der Finanzkrise von den zwei Finanzjournalisten ins Leben gerufen und hat sich seither in der deutschsprachigen etabliert. Inhaltlich beschäftigt sich dieboersenblogger.de mit allen Themen rund um die Börse. Inzwischen schreibt ein Dutzend Autoren täglich über Aktien, Geldanlage und Finanzen.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.
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