17.10.2013 19:12:35
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ROUNDUP: Samsung lenkt im Streit um Standard-Patente ein
Die Brüsseler Wettbewerbshüter veröffentlichten Samsungs Vorschläge am Donnerstag und wollen jetzt Reaktionen anderer Beteiligter auswerten. Die Kommission hatte den südkoreanischen Konzern bereits im vergangenen Dezember gewarnt, dass sie Verkaufsverbote auf Basis von Standard-Patenten als Missbrauch einer marktbeherrschenden Position betrachte.
Die Samsung-Verpflichtung soll in Europa zunächst fünf Jahre für Unternehmen gelten, die sich mit bestimmten Rahmenbedingungen bei den Lizenzgesprächen einverstanden erklären. Dazu gehört, dass Verhandlungen über die Nutzung der Patente bis zu zwölf Monate lang geführt werden. Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, sollen ein Gericht oder Schiedsgericht den Streit entscheiden.
Ein Sprecher des EU-Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia sagte, es gebe noch keinen Zeitpunkt für eine endgültige Entscheidung der Brüsseler Behörde. Interessierte könnten ab Freitag einen Monat lang ihre Kommentare zu den Samsung-Vorschlägen abgeben. "Wir analysieren das. Wie lange das dauert, kann ich nicht sagen."
Samsung ist der weltgrößte Smartphone-Hersteller. Die Südkoreaner hatten unter anderem im Patentkrieg mit Apple massiv auf solche Standard-Patente gesetzt, die Teil des Datenfunk-Standards UMTS sind. Damit hatten sie sich in erster Instanz auch einige Verkaufsverbote für iPhone- und iPad-Modelle erstritten.
Nach dem Eingreifen der EU-Aufseher verzichteten Samsung sowie auch die Google-Tochter Motorola bereits auf die Durchsetzung solcher Verkaufsverbote. Die US-Regierung nimmt eine ähnliche Position wie Brüssel ein: Jüngst blockierte die Regierung ein Einfuhrverbot für einige Modelle von Apple-Geräten, das Samsung mit Standard-Patenten erreicht hatte.
Für Patente, die zum Grundstock technischer Standards gehören, gelten besondere Regeln - weil Firmen an den Schutzrechten letztlich nicht vorbeikommen. Lizenzen für solche Patente müssen zu fairen Konditionen und ohne Diskriminierung gewährt werden. Für das Prinzip steht die englische Abkürzung FRAND (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory). In der Praxis gibt es allerdings immer wieder Streit bei der Umsetzung dieser Regel - zum Beispiel darüber, welche Gebühr als angemessen gelten darf./so/DP/he
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