26.01.2017 12:33:50

Klimaklage von peruanischem Kleinbauern gegen RWE geht in zweite Instanz

   BONN (AFP)--Die Klimaklage eines peruanischen Kleinbauern gegen den Energieriesen RWE geht in die zweite Instanz: Der Kläger Saúl Luciano Lliuya legte am Donnerstag Berufung gegen die Abweisung seiner Klage durch das Landgericht Essen ein, wie die Entwicklungsorganisation Germanwatch in Bonn mitteilte. Mit der Zivilklage des Bauern und Bergführers aus Peru wegen den Folgen der Klimaerwärmung befasst sich nun das Oberlandesgericht Hamm.

   Lliuya gehört ein Haus in der peruanischen Stadt Huarez in den Anden. Er macht vor Gericht geltend, dass ein See oberhalb der Stadt durch das Schmelzen eines Gletschers überzulaufen droht und in diesem Fall sein Haus beschädigen werde. Grund des Schmelzens sei der Klimawandel, der durch den CO2-Ausstoß der RWE-Kraftwerke mitverursacht sei.

   Der Kläger fordert deshalb, dass RWE die Kosten für künftige Schutzmaßnahmen tragen müsse, und zwar entsprechend ihrem Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß. Das Essener Landgericht hatte dies Mitte Dezember in erster Instanz mit der Begründung zurückgewiesen, der Kleinbauer hätte dazu den Anteil von RWE an den globalen Treibhausemissionen selbst benennen müssen.

   Auch den Antrag des peruanischen Kleinbauern auf Zahlung von Eigenleistungen zum Schutz vor Überflutungen in Höhe von 6.300 Euro scheiterte vor dem Landgericht. RWE könne eine Flutgefahr "nicht individuell zugeordnet" werden, befanden die Essener Richter. Es gebe zahllose Emittenten, die Treibhausgase freisetzten.

   Wenn diese Gase in einem komplexen Naturprozess eine Klimaänderung hervorriefen, lasse sich "keine direkte Verursachungskette zwischen der Quelle der Treibhausgase und dem Schaden ausmachen". Die RWE AG sei damit nicht als sogenannter Störer im Rechtssinne einzuordnen.

   Lliuyas Anwältin Roda Verheyen nannte die Begründung des Essener Gerichts für die Abweisung der Klage "aus unserer Sicht falsch". "Sie lässt von uns vorgebrachte Sachverhalte zum Zusammenhang zwischen Emissionen von CO2 und der konkreten Gletscherschmelze außer Acht und unterstellt trotz anerkannter möglicher naturwissenschaftlicher Kausalität ganz generell eine fehlende rechtliche Kausalität für solche Fälle."

   "Wir halten die Kausalität aber auch auf rechtlicher Ebene für gegeben", betonte die Rechtsanwältin aus Hamburg. "Nur weil viele Verursacher eine bestimmte Folge herbeiführen, entfällt nicht die rechtliche Verantwortung des Einzelnen."

   DJG/brb

   (END) Dow Jones Newswires

   January 26, 2017 06:32 ET (11:32 GMT)- - 06 32 AM EST 01-26-17

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