Grundsatzeinigung |
03.03.2022 20:17:00
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Alphabet-Aktie fester: Google und französische Verlage erzielen neue Urheberrechtseinigung - Kein Konsens mit Verwertungsgesellschaft
Verbandspräsident Pierre Louette sprach von notwendigen Schritten für die Anerkennung und Umsetzung der Urheberrechte der Presseverleger. Google teilte mit, dass die Auszahlungen bereits in den kommenden Wochen beginnen sollten.
Google und die Verlage hatten sich bereits zu Beginn des vergangenen Jahres auf Grundlinien für die Vergütung der Inhalte geeinigt. Frankreichs Wettbewerbshüter befanden im Sommer jedoch, dass Google unredlich verhandelt habe. Sie störten sich unter anderem daran, dass die Verhandlungen über Lizenzen mit einem Zugang zum Nachrichtenbereich Google News Showcase verbunden waren. Google war dagegen in Berufung gegangen. In der neuen Einigung wurden zwei voneinander getrennte Abkommen für das Urheberrecht und Google News Showcase getroffen.
In dem Streit geht es darum, dass Google für die Online-Nutzung von Inhalten zahlt, die über Links und sehr kurze Auszüge hinausgehen. Hintergrund ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das veraltete Urheberrecht in der Europäischen Union ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll. Google hatte sich zunächst geweigert, solche Zahlungen zu leisten. Am Pariser Berufungsgericht hatte der Konzern dann im Herbst 2020 eine Niederlage kassiert.
Google und Verwertungsgesellschaft zur Vergütung für Presse uneinig
Google und die deutsche Verwertungsgesellschaft Corint Media sind zur Vergütungshöhe für die Nutzung von Presseinhalten im Netz weiterhin uneinig. Der US-Internetkonzern unterbreitete der Verwertungsgesellschaft, die die Rechte für Presseverlage gebündelt wahrnimmt, ein Gegenangebot, wie beide Seiten unabhängig voneinander am Donnerstag mitteilten.Corint Media hielt dieses mit Blick auf die eigenen Forderungen an Google für viel zu niedrig und sprach von einem "Schlag ins Gesicht für die Presse in Deutschland". Google wiederum teilte mit, dass Corint auf "abwegigen Forderungen" bestehe.
Hintergrund ist, dass das Urheberrecht im vergangenen Jahr in Deutschland an das Internetzeitalter angepasst wurde. Zu der Reform gehört auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, um sie finanziell daran zu beteiligen, wenn Drittplattformen Inhalte nutzen.
Im Oktober 2021 machte Corint Media die Forderung an Google bekannt: Der Konzern soll für die Nutzung von Presseinhalten 420 Millionen Euro für 2022 an Medienhäuser bezahlen. Die Lizenzgebühr beziehe sich auf die Nutzung Googles von Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern von digitalen Presseveröffentlichungen. In der Zwischenzeit habe man auch eine Interimsvereinbarung von 50 Millionen Euro vorgeschlagen.
Corint Media teilte mit, dass das Google-Gegenangebot bei 3,2 Millionen Euro liege. Google bestätigte auf dpa-Anfrage diese Zahl nicht. Der Konzern verwies zugleich darauf, dass er bei der Umsetzung des Urheberrechts mit mehr als 20 deutschen Verlagen Lizenzverträge abgeschlossen habe. Er betonte mit Blick auf Corint Media auch, dass man offen für weitere Verhandlungen bleibe.
Am Donnerstag wurde auch bekannt, dass es in Frankreich eine neue Grundsatzeinigung zwischen Google und Verlagen beim Urheberrecht gibt. Das Unternehmen und der Verlegerverband L'Alliance de la presse d'information générale teilten in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit, dass in dem Abkommen die Grundpfeiler für weitere Verhandlungen zum Erwerb von Lizenzen und den Bedingungen der Entlohnung mit den einzelnen Verlagen festgelegt würden.
Im Geschäft an der NASDAQ steigen Alphabet-Titel zeitweise um 0,5 Prozent auf 2.708,43 US-Dollar.
PARIS / BERLIN (dpa-AFX)
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