Abgas-Skandal |
21.09.2020 17:37:00
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VW-Skandal - Individualklage in Deutschland bis 30. Oktober möglich
Der VW-Skandal war vor fünf Jahren, am 18. September 2015, aufgeflogen. Zwischenzeitlich hatte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingebracht. Die Teilnahme an dieser hemmte die normale Verjährung von Schadenersatzansprüchen nach drei Jahren. Am 30. April 2020 zog der vzbv jedoch die Klage zurück, weil er einen Vergleich mit VW geschlossen hat - aber nur für Deutsche. An der Musterfeststellungsklage hatten sich auch tausende Österreicher beteiligt.
Laut deutschem Gesetz muss man binnen sechs Monaten ab Beendigung der Musterfeststellungsklage klagen, sagte Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV) am Montag zur APA. Der VSV bietet Österreichern solche Individualklagen an. Er arbeitet dabei mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Dieser übernimmt das Kostenrisiko und bekommt dafür 35 Prozent des erstrittenen Betrags. Die Chancen stünden gut, dass VW sehr rasch einen Vergleich anbiete, so Kolba. In bisherigen Fällen hat sich VW oft Individualklagen via Vergleiche vom Hals geschafft.
Im Fall des Dieselskandals ist laut einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch möglich, VW im Land des Autokaufs zu klagen, wogegen sich die deutsche Volkswagen AG juristisch gewehrt hatte. In Österreich hat etwa der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mehrere Sammelklagen gegen VW eingebracht.
Wer noch nicht geklagt hat und die Frist per 30. Oktober in Deutschland versäumt, kann Individualklagen laut Kolba nach österreichischem Recht auch auf eine 30-jährige Verjährungsfrist stützen. "Doch dazu gibt es noch keine Urteile", schränkte der VSV in einer Aussendung ein.
APA
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