Verjährung droht |
15.12.2017 11:57:00
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VW-Abgasskandal: Fahrzeughaltern sollten Ansprüche bis September 2018 einklagen
"VW hat bisher in Europa alle Ansprüche zurückgewiesen und auch gegenüber dem VKI die Abgabe eines Verjährungsverzichtes abgelehnt. Wenn bis Anfang September 2018 keine Klage eingebracht ist oder kein Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren erklärt wird, gehen Ansprüche verloren. Die Klage der Stiftung in Holland hilft den österreichischen Konsumenten nicht weiter", betont Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.
Der VKI bietet derzeit zwar eine Sammelaktion für VW-Geschädigte, in der kostenlos Ansprüche geprüft werden. Mit der Teilnahme an der kostenlosen Aktion sind Ansprüche aber nicht gegen Verjährung geschützt. Nur diejenigen, die sich als Privatbeteiligte im Strafverfahren angeschlossen haben oder noch anschließen werden, können bei ausreichender Verfolgungstätigkeit durch die Strafbehörde Ansprüche gegen Verjährung sichern.
Der VKI bietet gegen einen Organisationskostenbetrag von 90 Euro einen Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren an. In Österreich sind rund 380.000 Fahrzeughalter von einer potenziellen Verjährung im September 2018 bedroht. Bisher haben erfahrungsgemäß nur rechtsschutzversicherte Konsumenten Klagen eingebracht. Der VKI wird sich bemühen, rechtzeitig eine Durchsetzung der Ansprüche zu organisieren.
(Schluss) ggr/itz
ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com http://www.konsument.at
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