Import von LNG |
23.03.2022 16:24:39
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Shell-Aktie gefragt: Shell unterzeichnet Absichtserklärung für Nutzung von LNG-Terminal Brunsbüttel - Klage gegen Shell abgewiesen
Die Planungen für ein Importterminal für flüssiges Erdgas (LNG) im Hafen der schleswig-holsteinischen Kleinstadt an der Unterelbe laufen seit Jahren, kamen aber nicht recht voran. Für Tempo sorgt jetzt die Bundesregierung, die angesichts des Krieges in der Ukraine so schnell wie möglich die Abhängigkeit Deutschlands von russischem Erdgas beenden will.
Vor diesem Hintergrund beteiligt sich der Bund über seine Förderbank KfW an der Betreibergesellschaft mit 50 Prozent. Weitere Gesellschafter sind der niederländische Gasnetzbetreiber Gasunie (40 Prozent) und der deutsche Versorger RWE (10 Prozent). Diese "jüngsten Entwicklungen" sind laut Mitteilung der Hintergrund für die Vereinbarung mit Shell. Shell-Deutschlandchef Fabian Ziegler sprach von einem "wichtigen Schritt, um kurzfristig die Versorgung in Deutschland und darüber hinaus in ganz Europa sicherzustellen".
Gericht weist Klage von Witwen aus Nigeria gegen Ölkonzern Shell ab
Der britische Ölkonzern Shell hat nach einem Gerichtsurteil keine Zeugen bestochen und daher auch nicht den Tod von neun Umweltaktivisten in Nigeria 1995 mitverschuldet. Ein Zivilgericht in Den Haag wies am Mittwoch eine Klage von vier Witwen ab. Die Frauen hatten Shell beschuldigt, Zeugen bestochen zu haben, um Falschaussagen gegen ihre Männer zu machen. Doch dafür seien nicht genügend Beweise geliefert worden, teilte das Gericht mit. Die Erklärungen der Zeugen "beruhen zum großen Teil auf Annahmen und Interpretationen".
Bürger des Ogoni-Volkes hatten in den 1990er Jahren gegen Umweltverseuchung durch Öl-Pipelines von Shell im Nigerdelta protestiert. Neun Männer, die sogenannten "Ogoni Nine", waren dann 1995 von einem Sondertribunal des Militärs angeklagt worden, lokale Führer ermordet zu haben. Sie wurden in einem international höchst umstrittenen Verfahren zum Tod verurteilt und hingerichtet. Einer von ihnen war der bekannte Schriftsteller Ken Saro-Wiwa. Die Exekution hatte weltweit Empörung ausgelöst.
Die vier Klägerinnen hatten nun Zeugen aufgerufen. Diese erklärten, dass sie damals Geld von Shell-Mitarbeitern bekommen hätten. Sie hätten von anderen verfasste Aussagen unterschreiben müssen. Die Klägerinnen können gegen das Urteil Berufung einlegen.
Shell hatte die Beschuldigungen zurückgewiesen. Wegen der verheerenden Umweltschäden war der Konzern bereits vorher zu Schadenersatzzahlungen an Bauern in Nigeria verurteilt worden. Der Konzern war zum Zeitpunkt der Klage noch niederländisch und hatte seinen Sitz in Den Haag.
Die Shell-Aktie gewinnt am Mittwoch in London zeitweise 3,54 Prozent auf 20,79 Pfund.
/kf/DP/eas
HAMBURG/BRUNSBÜTTEL (dpa-AFX)
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