Beschwerde 28.01.2021 18:01:00

Kartellamt prüft Marktmacht-Missbrauch durch Lufthansa

Kartellamt prüft Marktmacht-Missbrauch durch Lufthansa

Die Behörde reagierte auf eine entsprechende Beschwerde des Ferienfliegers Condor und hat bereits in der vergangenen Woche ein förmliches Ermittlungsverfahren eröffnet, wie ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage berichtete. Es wird auch eine besondere Eilbedürftigkeit für den Fall gesehen, dass Condor schwere wirtschaftliche Nachteile zu befürchten hätte und Lufthansa ihre Marktstellung tatsächlich missbrauche.

Den beteiligten Unternehmen wie auch den Reiseveranstaltern sei bereits Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Ein derartiges Verfahren stelle in der Corona-Krise eine zusätzliche Belastung dar, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Aber wir sehen uns als Wettbewerbsbehörde in der Pflicht, sorgfältig zu prüfen, ob auf den ohnehin hochkonzentrierten Flugverkehrsmärkten eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen durch kartellrechtswidriges Verhalten erfolgt."

Im Kern geht es darum, dass Lufthansa den langjährigen Pauschal-Vertrag über Zubringerflüge zu den Condor-Fernreisen im vergangenen November gekündigt hat. Umsteigeverbindungen mit einem Wechsel der Fluggesellschaft werden dadurch schwieriger buchbar. Für Verspätungen beim Zubringer musste früher die Lufthansa haften. Die Condor erklärte, dass für ihre Agenten derzeit die entsprechenden Lufthansa-Flüge als Umsteige-Verbindungen gesperrt seien.

Der Lufthansa-Konzern will erklärtermaßen selbst stärker in das Geschäft mit touristischen Langstreckenflügen einsteigen und hat dafür den neuen Flugbetrieb "Eurowings Discover" gegründet, auf dem die touristischen Flüge gebündelt werden sollen.

Condor war früher selbst eine Lufthansa-Tochter und steht seit dem Untergang des Thomas-Cook-Konzerns mit Hilfe eines großen Staatskredits auf eigenen Füßen. Auch die Lufthansa ist in der Corona-Krise vom Staat gerettet worden. Sie lehnte am Donnerstag einen Kommentar zu dem Verfahren ab. Condor-Chef Ralf Teckentrup erklärte. "Steuergelder sollten dafür eingesetzt werden, das Überleben von Unternehmen während der Corona-Krise zu sichern, aber nicht, um andere Unternehmen aus dem Markt zu drängen."

/ceb/DP/fba

BONN/FRANKFURT (dpa-AFX)

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Bildquelle: Jorg Hackemann / Shutterstock.com,DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images

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