02.03.2023 11:58:40

EU-Kommission weitet Prüfung deutscher Braunkohleausstiegspläne aus

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat ihre Prüfung der deutschen Pläne, die Betreiber von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg zu entschädigen, ausgeweitet. Als Grund nannte die Kommission die Änderung der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Energiekonzern RWE vom Dezember vergangenen Jahres über den beschleunigten Braunkohle-Ausstieg im Rheinland.

Dieser sieht vor, den Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinischen Revier um acht Jahre auf 2030 vorzuziehen. Die letzten Braunkohlekraftwerke von RWE sollen demnach am 31. März 2030 stillgelegt werden. Ursprüngliches Enddatum war der 31. Dezember 2038. Zugleich soll die Laufzeit von zwei Braunkohlekraftwerken, die eigentlich zum Jahresende 2022 stillgelegt werden sollten, bis Ende März 2024 verlängert werden.

Die EU-Kommission hatte im März 2021 eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante Entschädigung von RWE und LEAG für die vorzeitige Stilllegung ihrer Braunkohlekraftwerke mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Zweifel hatte die Kommission vor allem an der Verhältnismäßigkeit der Ausgleichszahlungen zur Deckung der entgangenen Gewinne und der zusätzlichen Kosten für die Sanierung der Tagebaugebiete.

Nun bezieht die Kommission die Änderung der Vereinbarung zwischen Deutschland und RWE vom Dezember vergangenen Jahres mit in ihre Prüfung ein. Während der ursprüngliche Ausgleich in Höhe von 2,6 Milliarden Euro an RWE unverändert bleiben soll, hat die Bundesrepublik nach Angaben der EU-Kommission eine überarbeitete Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE vorgelegt, um nachzuweisen, dass der Ausgleich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.

Die Kommission erklärte, vorläufig der Auffassung zu sein, dass der Ausgleich für RWE weiterhin eine staatliche Beihilfe darstellt. Allerdings scheine die von Deutschland vorgelegte überarbeitete Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE konservativer zu sein als die vorherige Berechnung. Daher will die Kommission nun prüfen, ob der Ausgleich für RWE verhältnismäßig ist und ob ihre Bedenken in Bezug auf die Beihilfe an RWE ausgeräumt wurden.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/brb/cbr

(END) Dow Jones Newswires

March 02, 2023 05:58 ET (10:58 GMT)

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