Digital Services Act |
04.12.2023 16:39:40
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EU-Gesetz: Chinesische und US-amerikanische Internet-Konzerne kommen rechtlichen Verpflichtungen nicht nach - Meta-, Alphabet-, Apple-Aktien & Co. im Minus
Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen - beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege. "Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst", sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen."
Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die Verbraucherschützer gravierende Mängel. Große Online-Plattformen seien verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden, erklärte der vzbv. Diese Informationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung abgerufen werden können. "Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser Verpflichtung bislang nachgekommen." Der Verband hatte die Werbeeinblendungen Instagram aus dem Meta-Konzern, Snapchat, TikTok und X/Twitter untersucht. Immerhin hätten alle bis auf Snapchat die Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen.
Nicht zufrieden sind die Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, wie die großen Internet-Player das "Kleingedruckte" präsentieren. Nach dem DSA müssen die Anbieter beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut auffindbar präsentieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent machen. Beim App-Store von Apple sowie bei Facebook und TikTok sei mittlerweile zwar eine Kontaktmöglichkeit auffindbar. Diese ist aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch "eher schwer zugänglich".
Auch die AGB seien teilweise nur schwer auffindbar und enthielten nicht immer alle Pflichtinformationen, beispielsweise zu internen Beschwerdesystemen, bemängelte der Verband. Untersucht wurden die AGB der Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter - zum Teil mit einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten.
Via NASDAQ verliert die Amazon-Aktie zeitweise 2,54 Prozent auf 143,26 US-Dollar. Die Apple-Aktie verliert derweil 1,78 Prozent auf 187,84 US-Dollar, während die Meta-Aktie 2,72 Prozent auf 315,99 US-Dollar einbüßt. Für Alphabet geht es unterdessen 2,83 Prozent auf 129,55 US-Dollar bergab.
/chd/DP/zb
BERLIN (dpa-AFX)

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