EU-Entscheidung begrüßt |
31.08.2016 11:29:00
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Finanzministerium: Apple-Deal wäre in Österreich nicht möglich
Das Ressort von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) begrüßt die gestrige Entscheidung der EU-Kommission. Brüssel hat den Steuerdeal von Apple mit der irischen Regierung gekippt und das Land zu einer Steuerrückforderung von 13 Mrd. Euro verpflichtet. Der milliardenschwere iPhone-Produzent habe in Irland seit 1991 nur einen sehr viel geringeren Steuersatz als andere Unternehmen bezahlt; 2014 waren es nur noch 0,005 Prozent. Sowohl Apple als auch Irland wollen die Entscheidung aus Brüssel anfechten.
Das österreichische Finanzministerium begrüßt die Entscheidung der Kommission. Das Ministerium habe sich in den vergangenen Jahren auf nationaler und internationaler Ebene dafür eingesetzt, aggressive Steuerpraktiken zu vermeiden. "Wir haben viele Steuerschlupflöcher geschlossen", daneben gebe es auch einige Pilotprojekte. Um die redlichen Steuerzahler zu schützen, kämpfe die heimische Finanz entschlossen gegen Steuerbetrug und -vermeidung.
Konzerne sind in Österreich umsatzsteuerpflichtig - und zwar unabhängig davon, ob sie hier ansässig sind oder nicht. Es kommt auf den Liefer- bzw. Leistungsort an, erklärte das Ministerium. Weiters müssen Konzerne Lohnabgaben für ihre Dienstnehmer in Österreich abführen und sind bei Gewinnen österreichischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten körperschaftssteuerpflichtig.
Die Körperschaftsteuer (KÖSt) beträgt in Österreich 25 Prozent. Bei den Unternehmenssteuern gibt es in Europa große Unterschiede. Der Schnitt liegt laut einer Aufstellung des Wirtschaftsprüfungskonzerns KPMG bei 22,1 Prozent. Besonders hoch sind die Abgabenquoten in Belgien (knapp 34 Prozent) und Frankreich (33,3 Prozent). In Irland sind es hingegen nur 12,5 Prozent, in Bulgarien 10 Prozent. Die Kanalinsel Guernsey verlangt gar nichts, auch nicht die Isle of Man.
(Schluss) snu/kan
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