28.04.2016 16:04:40

Entscheidung über E.ON-Entschädigungsklage wird im Juli verkündet

HANNOVER (dpa-AFX) - Fünf Jahre nach der Katastrophe von Fukushima und dem abrupten deutschen Atomausstieg beschäftigt eine millionenschwere Entschädigungsklage das Landgericht Hannover. Es will am 4. Juli über eine Forderung des Energiekonzerns E.ON entscheiden. Das gab der Vorsitzende Richter Martin Schulz am Donnerstag nach anderthalbstündiger Verhandlung bekannt.

E.ON sieht sich wegen der vorübergehenden Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser nach dem Unglück von Fukushima enteignet. Es verklagt den Bund sowie die Länder Bayern und Niedersachsen auf insgesamt knapp 380 Millionen Euro.

Alle drei beantragten am Donnerstag eine Abweisung der Klage. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder mit Atomkraftwerken hatten wenige Tage nach Fukushima ein Moratorium für die ältesten deutschen Blöcke vereinbart. Kurz danach folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem endgültigen Aus für die ältesten Kraftwerke.

Die Klage von E.ON richtet sich gegen das Moratorium. Die Anwälte des Unternehmens erhielten bis zum 10. Juni Gelegenheit, nachträglich Argumente zu liefern. Sie wollen dazu die Unterlagen eines hessischen Untersuchungsausschusses zum Thema auswerten. "Wir sind recht zufrieden mit dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits", sagte der Berliner E.ON-Anwalt Detlef Schmidt. "Wir merken, dass das Gericht verstanden hat, worum es uns geht."

Bei der Verhandlung spielte die Frage eine zentrale Rolle, warum E.ON eine vorübergehende Schließung seiner Anlagen damals nicht vor Gericht angefochten hat. Schmidt argumentierte, dass E.ON mit Blick auf die lange Verfahrensdauer nach dem Motto gehandelt habe: "Wir wehren uns nicht, weil es sinnlos ist." Man könne ein AKW zudem nicht führen wie eine Würstchenbude. Schmidt betonte: "Wir sind ja nicht zum Widerstand verpflichtet."

Richter Schulz machte allerdings klar, dass eine derartige Klage gegen möglicherweise rechtswidrige Staatsauflagen durchaus aufschiebende Wirkung gehabt hätte. Der Schaden hätte somit zunächst abgewendet werden können. Wer also nicht klage, könne kaum nachträglich Schadenersatz verlangen. Bei dem komplexen Verfahren seien der Sachverhalt und die Umstände weitgehend unstrittig, so dass es in erster Linie um Wertungsfragen gehe, erklärte Schulz. Ende 2015 hatte ein Gericht bei einer ähnlichen Klage des ebenfalls betroffenen Energiekonzerns EnBW deren Rechtmäßigkeit in Zweifel gezogen./rek/DP/zb

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