BayWa Aktiengesellschaft
München
- WKN 519406, 519400, A2E4MY - - ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2E4MY5 -
Einladung zur 95. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 5. Juni 2018 um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) stattfindenden
95. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagungsort: ICM Internationales Congress Center München Messegelände 81823 München
TAGESORDNUNG
1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017,
des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017, einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, und im Internet unter
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass
der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen
werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
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2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 von 35.609.181,26 Euro wie folgt zu verwenden:
- |
Ausschüttung einer Dividende von 0,90 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = |
31.393.516,50 Euro |
- |
Vortrag auf neue Rechnung |
4.198.114,76 Euro |
- |
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen |
17.550,00 Euro |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich
die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,90 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
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3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
3.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
3.2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Dr. Josef Krapf für das Geschäftsjahr
2014 sowie für das Geschäftsjahr 2015 weiterhin und bis auf Weiteres zurückzustellen.
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4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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5 |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 05. Juni 2018 endet gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 13 Nr. 2 der Satzung der BayWa
AG die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am
05. Juni 2018 folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:
Wolfgang Altmüller, Simbach, Vorstandsvorsitzender der VR meine Raiffeisenbank eG
Klaus Buchleitner, Mödling (Österreich), Generaldirektor der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H., Österreich und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Österreich
Monika Hohlmeier, Bad Staffelstein, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)
Dr. Johann Lang, Baumgarten (Österreich), Landwirt und Betriebsführer des Landwirtschaftsbetriebs Lang GbR, Österreich
Wilhelm Oberhofer, Buchenberg, Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG
Manfred Nüssel, Rimlas bei Bad Berneck, Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V.
Joachim Rukwied, Eberstadt, Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V.
Monique Surges, Auckland (Neuseeland) Chief Executive Officer, German New Zealand Chamber of Commerce Inc., Neuseeland
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 13 der Satzung der BayWa AG und nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz aus je acht Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt,
der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Der Aufsichtsrat strebt
einvernehmlich die Getrennterfüllung der Geschlechterquote an. Dementsprechend hat die Seite der Anteilseignervertreter der
Gesamterfüllung aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2
Satz 3 Aktiengesetz widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite
der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen um das Mindestanteilsgebot nach
§ 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat insgesamt drei Frauen und 13 Männer als Mitglieder
an, davon zwei Frauen und sechs Männer als Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und eine Frau und sieben Männer als
Mitglieder auf der Seite der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot ist daher durch die Anteilseignerseite derzeit erfüllt
und wäre im Falle der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten auch weiterhin erfüllt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu
lassen.
Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat hat Herr Manfred Nüssel seine Kandidatur für den Aufsichtsratsvorsitz erklärt.
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6 |
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals
Das Genehmigte Kapital 2013 wird zum 31. Mai 2018 auslaufen. Anstelle dieses Genehmigten Kapitals soll ein neues Genehmigtes
Kapital 2018 gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
a) |
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 10.000.000
Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen
ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
|
b) |
Die bisherige Nr. 4 in § 5 der Satzung der BayWa AG wird gestrichen; an seiner Stelle wird folgende neue Nr. 4 eingefügt:
'4. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig
oder mehrmals um bis zu nominal 10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen
zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der
Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe
festzulegen (Genehmigtes Kapital 2018).'
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7 |
Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung
Die bisherige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich nach § 19 Nr. 1 der Satzung der BayWa AG aus einer festen jährlichen
Vergütung von 10.000 Euro und einer variablen Vergütung von je 250 Euro für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Bardividendenanteil
von 0,01 Euro je Aktie, der über einen Gewinnanteil von 0,10 Euro je Aktie hinaus an die Aktionäre ausgeschüttet wird, zusammen.
Die Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder und die Arbeitsbelastung sind ständig gestiegen. Nachdem seit 2010 keine
Veränderung des Aufsichtsratsvergütungssystems erfolgte, soll die Vergütung nunmehr von teilweise variabler auf fixe Vergütung
umgestellt werden und gleichzeitig maßvoll erhöht werden. Die Vergütung des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden
soll entsprechend der größeren Arbeitsbelastung unverändert das Dreifache bzw. Doppelte eines einfachen Mitglieds betragen.
Wie schon in der Vergangenheit und wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, soll auch die Ausschusstätigkeit
sowie der Vorsitz in einem Ausschuss bei der Vergütung berücksichtigt werden. Dabei soll die feste jährliche Vergütung für
die Ausschusstätigkeit moderat von 2.500 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden, der Ausschussvorsitzende soll unverändert das
Dreifache erhalten.
Den Aufsichtsratsmitgliedern soll die Vergütung in der sich aus der teilweisen Neufassung des § 19 der Satzung der BayWa AG
ergebenden Höhe erstmals für das erste nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister, d.h. Wirksamwerden der
Neuregelung, beginnende Quartal zustehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
a) |
Nr. 1 des § 19 der Satzung der BayWa AG wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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'1. |
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 45.000 Euro. Die Vergütung ist fällig und zahlbar
in vier gleichen Raten jeweils zum Ende eines Quartals für das ablaufende Quartal.'
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b) |
Nr. 3 des § 19 der Satzung der BayWa AG wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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'3. |
Für die Ausschusstätigkeit wird eine zusätzliche feste jährliche Vergütung von 3.000 Euro bezahlt. Die Ausschussvorsitzenden
erhalten jeweils das Dreifache.'
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c) |
Nach Nr. 5 des § 19 der Satzung der BayWa AG wird folgende neue Nr. 6 angefügt:
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'6. |
Den Aufsichtsratsmitgliedern steht die Vergütung in der sich aus der vorliegenden Fassung dieses § 19 ergebenden Höhe erstmals
für das erste nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister beginnende Quartal zu.'
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8 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
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Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Wolfgang Altmüller, Simbach
Vorstandsvorsitzender der VR meine Raiffeisenbank eG
Persönliche Daten: Geboren 1966
Ausbildung: Bankkaufmann, Studium der Betriebswirtschaftslehre, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Beruflicher Werdegang:
1987-1989 |
Ausbildung zum Bankkaufmann |
1990-1994 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Abschluss Dipl.-Betriebswirt (FH) |
1994-1999 |
Verbandsrevisor beim Genossenschaftsverband Bayern e.V. |
1999-2004 |
Leitende Tätigkeit bei der VR meine Raiffeisenbank eG |
seit 2002 |
Geschäftsführer der RT/Raiffeisen Touristik Group GmbH |
seit 2005 |
Vorstandsvorsitzender der VR meine Raiffeisenbank eG |
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:
Mitgliedschaften von Herrn Altmüller in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
Allianz Deutschland AG, Aufsichtsrat
|
- |
Bayerische Raiffeisen Beteiligungs-AG, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
Fiducia & GAD IT AG, Aufsichtsrat
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Klaus Buchleitner, Mödling (Österreich)
Generaldirektor der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H., Österreich und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien
AG, Österreich
Persönliche Daten: Geboren 1964
Ausbildung: Studium der Rechts- und Handelswissenschaften, Mag. iur.
Beruflicher Werdegang:
1987-1988 |
Gerichtspraxis am Oberlandesgericht Wien |
1988-1989 |
Forschungsprojekt des IIASA und der Wirtschaftsuniversität Wien sowie freiberufliche Mitarbeit in Unternehmensberatungsprojekten |
1989-1993 |
Controlling und Strategisches Management, Girozentrale Bank AG |
1995-1996 |
Bereichsleiter für Finanzen und Controlling der Raiffeisen Ware Austria AG |
1997-2002 |
Finanzvorstand der Raiffeisen Ware Austria AG |
2002-2012 |
Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Ware Austria AG |
2003-2012 |
Vorstandsmitglied der BayWa AG |
seit 2012 |
Generaldirektor der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
|
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:
Mitgliedschaften von Herrn Buchleitner in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
AGRANA Beteiligungs-AG, Österreich, 2. stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Österreich, 1. stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs-AG, Österreich, Aufsichtsrat
|
- |
Niederösterreichische Versicherung AG, Österreich, Aufsichtsrat
|
- |
NÖM AG, Österreich, Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
Raiffeisen Bank International AG, Österreich, Aufsichtsrat
|
- |
Raiffeisen Software GmbH, Österreich, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
Saint Louis Sucre S.A., Frankreich, Aufsichtsrat
|
- |
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft e.G., Aufsichtsrat
|
- |
Z&S Zucker und Stärke Holding AG, Österreich, Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
AUSTRIA JUICE GmbH, Österreich, Vorsitzender des Gesellschafterausschusses
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Monika Hohlmeier, Bad Staffelstein
Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)
Persönliche Daten: Geboren 1962
Ausbildung: Kauffrau im Hotel- und Gaststättengewerbe
Beruflicher Werdegang:
1990-2008 |
Mitglied des Bayerischen Landtags |
1993-1998 |
Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst |
1998-2005 |
Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus |
seit 2009 |
Mitglied des Europäischen Parlaments |
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:
Mitgliedschaften von Frau Hohlmeier in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- keine -
Weitere wesentliche (berufliche) Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:
- |
Mitglied bzw. stellv. Mitglied in folgenden Ausschüssen des Europäischen Parlaments: Haushaltsausschuss, Haushaltskontrollausschuss,
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (2009-2011),
Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche (2012-2013), Sonderausschuss Terrorismus (seit 2017)
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Dr. Johann Lang, Baumgarten (Österreich)
Landwirt und Betriebsführer des Landwirtschaftsbetriebs Lang GbR, Österreich
Persönliche Daten: Geboren 1959
Ausbildung: Francisco Josephinum - Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmittel- und Biotechnologie
in Wieselburg, Universität für Bodenkultur (Fachrichtung Landwirtschaft) Wien, Dipl.-Ingenieur
Beruflicher Werdegang:
seit 1978 |
Landwirt und seit 1989 Betriebsführer des Landwirtschaftsbetriebs Lang GbR |
1985-1986 |
Mitglied der Ökologiekommission der österreichischen Bundesregierung |
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Lang in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
Niederösterreichische Versicherung AG, Österreich, Aufsichtsrat
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- |
Raiffeisen Ware Austria AG, Österreich, Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
RWA Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eG, Österreich, Aufsichtsratsvorsitzender
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Wilhelm Josef Oberhofer, Buchenberg
Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG
Persönliche Daten: Geboren 1968
Ausbildung: Bankkaufmann, Bankfachwirt IHK, Verbandsprüfer (DGRV), Steuerberater
Beruflicher Werdegang:
1988-1992 |
Raiffeisenbank Kempten eG |
1993-2008 |
Genossenschaftsverband Bayern e.V. |
seit 2009 |
Mitglied der Geschäftsleitung der heutigen Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG |
2009-2010 |
Prokurist bei der Raiffeisenbank Oberallgäu Süd eG, Generalbevollmächtigter |
2010-2014 |
Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Oberallgäu Süd eG |
seit 2014 |
Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG und der Bayerischen Raiffeisen Beteiligungs-AG |
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:
Mitgliedschaften von Herrn Oberhofer in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Aufsichtsrat
|
- |
GOS Grundstücksgesellschaft Oberallgäu-Süd mbH, Beirat
|
- |
Münchener Hypothekenbank eG, Beirat
|
- |
DZ Bank, Beirat (Mitglied des Zentralen Beirat)
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Manfred Nüssel, Rimlas bei Bad Berneck
Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V.
Persönliche Daten: Geboren 1948
Ausbildung: Studium für Landbau an der Fachhochschule Weihenstephan, Dipl.-Ing. Agr. (FH)
Beruflicher Werdegang:
1969-1974 |
Bezirksvorsitzender der Bayerischen Jungbauernschaft e.V. |
1974-1985 |
Landesvorsitzender der Bayerischen Jungbauernschaft e.V. |
seit 1978 |
Verwaltungsvorsitzender des Landwirtschaftlichen Buchführungsdienstes GmbH |
1979-2013 |
Aufsichtsratsvorsitzender der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth eG |
1981-2013 |
Bezirkspräsident des Genossenschaftsverbands Bayern e.V., Bezirksverband Oberfranken |
1989-2013 |
Vizepräsident des Genossenschaftsverbands Bayern e.V. |
1992-1999 |
Mitglied als Repräsentant der Genossenschaftsorganisation und ab 1998 Vizepräsident des Bayerischen Senats |
seit 1995 |
Verwaltungsratsvorsitzender der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien |
1998-2017 |
Mitglied des Präsidiums und ab 25. November 1998 Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. |
seit 2017 |
Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. |
2000-2013 |
Aufsichtsratsmitglied R+V Allgemeine Versicherung AG |
2000-2012 |
Präsident des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e.V. (DGRV) |
seit 2000 |
Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Raiffeisen Beteiligungs-AG |
2008-2009 |
Vizepräsident des Allgemeinen Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Europäischen Union (COGECA), Belgien |
seit 2014 |
Vorsitzender des Fördervereins der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth |
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:
Mitgliedschaften von Herrn Nüssel in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
Bayerische Raiffeisen Beteiligungs-AG, Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
Landwirtschaftliche Rentenbank, Aufsichtsrat
|
- |
KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs, Aufsichtsrat
|
- |
Raiffeisen Ware Austria AG, Österreich, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
AGCO GmbH, Aufsichtsrat
|
Joachim Rukwied, Eberstadt
Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V.
Persönliche Daten: Geboren 1961
Ausbildung: Abitur, Landwirtschaftliche Lehre, Studium der Landwirtschaft an der FH Nürtingen, Dipl.-Ingenieur (FH)
Beruflicher Werdegang:
1987-1994 |
Mitunternehmer in der Dieter Rukwied GbR |
seit 1994 |
Übernahme und Betrieb des elterlichen Acker-, Feldgemüse- und Weinbaubetriebs in Eberstadt |
seit 2003 |
Gesellschafter eines Ackerbaubetriebes |
seit 2006 |
Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg e.V. |
seit 2012 |
Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V. |
seit 2017 |
Präsident des europäischen Bauernverbandes COPA, Belgien |
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:
Mitgliedschaften von Herrn Rukwied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
Buchstelle LBV GmbH, Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
Land-DATA GmbH, Aufsichtsratsvorsitzender
|
- |
Messe Berlin GmbH, Aufsichtsrat
|
- |
R + V Allgemeine Versicherung AG, Aufsichtsrat
|
- |
Südzucker AG, Aufsichtsrat
|
- |
KfW-Bankengruppe, Verwaltungsrat
|
- |
Landwirtschaftliche Rentenbank, Verwaltungsratsvorsitzender
|
- |
LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Verwaltungsratsvorsitzender
|
Monique Surges, Auckland (Neuseeland)
Chief Executive Officer, German New Zealand Chamber of Commerce Inc., Neuseeland
Persönliche Daten: Geboren 1966
Ausbildung: Diploma Apparel Technology & Management
Beruflicher Werdegang:
1988 |
Schnittdirektrice, Beatrice Hympendahl Mode GmbH |
1989-1990 |
Flugbegleiterin Lufthansa AG |
1990-1991 |
Assistentin der Geschäftsführung und Marketing, Leterago SA, Dominikanische Republik |
1991-1993 |
Englischunterricht für Mitarbeiter des Unternehmens Shell, Dominikanische Republik |
seit 1993 |
German New Zealand Chamber of Commerce Inc., Neuseeland |
seit 2000 |
Chief Executive Officer, German New Zealand Chamber of Commerce Inc., Neuseeland |
seit 2005 |
Schatzmeister, New Zealand Europe Business Council NZEBC, Neuseeland |
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:
Mitgliedschaften von Frau Surges in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- keine -
Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung über den Bezugsrechtsausschluss beim Genehmigten Kapital 2018
Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz den nachfolgenden Bericht
zu Punkt 6 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgeben zu dürfen.
Dieser Bericht ist ebenfalls ab der Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' zugänglich. Er liegt darüber hinaus in den Geschäftsräumen
der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, sowie während der Dauer der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme
aus. Der Bericht hat folgenden Inhalt:
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Vorstand erneut zu ermächtigen, das Grundkapital gegen Sacheinlagen unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Dadurch soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
in geeigneten Einzelfällen Aktien der Gesellschaft zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen
oder anderen Wirtschaftsgütern einzusetzen. Im Rahmen von Verhandlungen über einen Unternehmenserwerb kann sich die Notwendigkeit
ergeben, dass als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Möglichkeit, Aktien der
Gesellschaft als Gegenleistung anbieten zu können, eröffnet einen Vorteil im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte.
Auf diese Weise kann der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen Wirtschaftsgütern
im Einzelfall liquiditätsschonend durchgeführt werden. Auch unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur
kann die Ausgabe von Aktien als Gegenleistung sinnvoll sein. Der Gesellschaft entsteht hierdurch kein Nachteil, da die Ausgabe
von Aktien gegen eine Sacheinlage voraussetzt, dass der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der
Aktien steht. Der Vorstand wird bei der Festlegung der Bewertungsrelation sicherstellen, dass die Interessen der Gesellschaft
und ihrer Aktionäre angemessen gewahrt bleiben und ein angemessener Ausgabebetrag für die neuen Aktien erzielt wird.
Ob und inwieweit von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch gemacht wird, wird der
Vorstand in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen. Der Vorstand wird diese Option nur dann nutzen, wenn dies nach Einschätzung
von Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegt. Der Vorstand wird der jeweils nächsten
Hauptversammlung darüber berichten, sofern von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung der BayWa AG diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 29. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der
Adresse
|
BayWa Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
Telefax: +49 89 889 69 06 - 33
oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de
|
eingegangen oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals, gemäß des von der Gesellschaft festgelegten
Verfahrens, unter der Internetadresse
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' beauftragt sein.
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung der Hauptversammlung können aus arbeitstechnischen Gründen Umschreibungen
im Aktienregister nur dann vorgenommen werden, wenn der Umschreibungsantrag bis zum Ablauf des Dienstags, 29. Mai 2018, 24:00
Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen ist. Später eingehende Umschreibungsanträge können erst nach der Hauptversammlung
bearbeitet werden, sodass der Erwerber Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp
bzw. 'Technical Record Date'). In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister
eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind,
werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
Zur Erleichterung des Anmeldeablaufs erhalten die Aktionäre mit der persönlichen Einladung zur Hauptversammlung ein Anmeldeformular
sowie Zugangsdaten mit Aktionärsnummer und zugehörigem Zugangspasswort zur Nutzung des passwortgeschützten Internetportals.
Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten werden nach Eingang der Anmeldung als Organisationsmittel
Eintrittskarten zugesandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Wir weisen darauf hin, dass für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts ausschließlich die Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung der BayWa AG maßgeblich sind.
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die BayWa AG 35.012.806 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme
gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 35.012.806. Hiervon hält die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 19.500 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
Vertretung und Bevollmächtigung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben
lassen, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit dem Anmeldeformular und der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Bitte
beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine
oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m. §
125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden
Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht verlangt. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern
nicht.
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m.
§ 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf
können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse
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BayWa Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
Telefax: +49 89 889 69 06 - 33
oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de
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oder über Eintragung im passwortgeschützten Internetportal unter der Internetadresse
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' oder gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden.
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse oder über das passwortgeschützte
Internetportal unter der Internetadresse
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch
am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte
beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts,
zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden.
Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform bis zum Montag, 4. Juni 2018,
12:00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse oder im passwortgeschützten Internetportal unter der Internetadresse
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' erteilt, geändert oder widerrufen werden:
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BayWa Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
Telefax: +49 89 889 69 06 - 33
oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de
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Nähere Einzelheiten zu Vollmachts- und Weisungserteilung werden unseren Aktionären zusammen mit den Unterlagen zur Hauptversammlung
zugesandt.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
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Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 Aktiengesetz)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
dies entspricht rechnerisch 195.313 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Jedem neuen Gegenstand für
die Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, 5. Mai 2018, 24:00
Uhr (MESZ). Wir bitten entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:
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BayWa Aktiengesellschaft Corporate Legal Arabellastraße 4 81925 München Deutschland
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft Gegenanträge zu
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sie können in der Hauptversammlung
auch Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen.
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
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BayWa Aktiengesellschaft Corporate Legal Arabellastraße 4 81925 München Deutschland
Telefax-Nr. +49 89 9222-3486 oder per E-Mail an: hauptversammlung@baywa.de
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Die bis zum Montag, 21. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) bei der vorstehend angegebenen Adresse eingegangenen und zugänglich zu
machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und gegebenenfalls
mit den nach § 127 Satz 4 Aktiengesetz zu ergänzenden Inhalten zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass auch vor der Hauptversammlung an
die Gesellschaft übersandte Gegenanträge und Wahlvorschläge, sofern über diese abgestimmt werden soll, in der Hauptversammlung
gestellt werden müssen.
Ein Gegenantrag und seine Begründung sowie ein Wahlvorschlag brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz
nicht zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines Gegenantrags gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nicht, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Auskunftsrecht (§ 131 Aktiengesetz)
Gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den
in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft
über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
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Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden
sich unter der Internetadresse
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018'.
Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich sind
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge der Aktionäre sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' zur Verfügung.
Informationen für Aktionäre zum Datenschutz
Am 25. Mai 2018 treten neue europäische und deutsche Vorschriften zum Datenschutz in Kraft. Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre und die den Aktionären nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' abrufbar, und dieser Hauptversammlungseinladung
sind solche Informationen speziell für Zwecke der Hauptversammlung angehängt.
München, im April 2018
BayWa Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung
Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene
Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie,
Zugangsdaten für das BayWa-Aktionärsportal; gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Neben personenbezogenen Daten der Aktionäre, die im Aktienregister der
Gesellschaft gespeichert sind, verarbeitet die Gesellschaft hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen ist erreichbar unter folgender Adresse:
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BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München Deutschland Tel.: +49 (0) 89 9222-0 E-Mail: hauptversammlung@baywa.de
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Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung
und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen)
zu ermöglichen, insbesondere auch bei Anmeldung zur Hauptversammlung und Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen
über das BayWa-Aktionärsportal unter der Internetadresse
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018'.
Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die Gesellschaft diese Gegenstände
unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen.
Ebenso wird die Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen
Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen (siehe im Einzelnen
auch die vorstehende Erläuterung der §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz).
Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, sind wir nach § 129 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz verpflichtet, Sie unter Angabe des
Namens, des Wohnorts, der Aktienanzahl und der Besitzart in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen. Diese Daten können von
anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen
werden (§ 129 Abs. 4 Aktiengesetz).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist ab dem 25. Mai 2018 Art. 6 Abs. 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) bzw. vor dem 25. Mai 2018 § 4 Bundesdatenschutzgesetz, jeweils in Verbindung mit §§ 67, 118 ff. Aktiengesetz. Für
die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.
Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Auskunft über ihre personenbezogenen
Daten, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten, Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können ggf. gesetzliche
Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen.
Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter
an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden:
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BayWa AG Datenschutzbeauftragter Arabellastraße 4 81925 München Deutschland E-Mail: datenschutzbeauftragter@baywa.de
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Unabhängig davon können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die für die Gesellschaft
zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (Promenade 27 (Schloss), 91522
Ansbach, Telefon: +49 (0) 981 53 1300, Telefax: +49 (0) 981 53 98 1300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de).
Weitergehende Informationen für Aktionäre zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.baywa.com
auf der Seite 'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2018' verfügbar.
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