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Aufteilung des Verfahrens 04.01.2019 18:08:00

Bayer-Aktie gefragt - wohl Zwischenerfolg bei Glyphosat-Prozess

Bayer-Aktie gefragt - wohl Zwischenerfolg bei Glyphosat-Prozess

Die Anleger zeigten sich erfreut: Am Freitag schossen die Bayer-Aktien im Xetra-Handel um 6,74 Prozent auf 64,90 Euro nach oben.

So gab der Richter einem Antrag von Bayer statt, einen im Februar anstehenden Prozess sowie den Prozess zweier weiterer Klagen in zwei Phasen aufzuteilen. So könnten Vorwürfe der Manipulation der öffentlichen Meinung gegen die Bayer-Tochter Monsanto nicht zu Prozessbeginn angeführt werden, erklärte Analyst Michael Leuchten von der UBS. Denn in der ersten Phase müssten die Kläger-Anwälte zeigen, dass Glyphosat tatsächlich den Krebs ihrer Mandanten verursacht habe. Nur dann könnten auch mutmaßliche Beweise für die angebliche Beeinflussung der Regulierungsbehörden vorgelegt werden.

Bayer begrüßt die Entscheidung des Richters laut einem Sprecher. Der Schritt dürfte zur Versachlichung der Diskussion beitragen, erklärte er.

Infolge der Entscheidung werde für die betroffenen, wegweisenden Prozesse nun ein anderer Standard angelegt als zuvor, erklärte UBS-Experte Leuchten. So müsse nun mit der Frage an die Geschworenen herangetreten werden, ob alle möglichen anderen Ursachen für die Leukämien der Kläger als Grund der Erkrankungen wirklich ausgeschlossen werden könnten.

Grundsätzlich hält der Experte eine Einigung von Bayer mit Glyphosat-Klägern für das wahrscheinlichste Szenario. Schließlich sei das mit Blick auf Pharmakonzerne ein durchaus übliches Vorgehen. Leuchten setzt dafür im Negativszenario für die Aktien einen Betrag im mittleren einstelligen Milliarden-Euro-Bereich an. Das wären rund 5 Euro je Aktie.

So liegen in den USA zahlreiche Klagen von rund 9300 Klägern wegen angeblich verschleierter Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat vor. Bayer bestreitet die Vorwürfe und geht zudem gegen ein Urteil aus dem Jahr 2018 vor, in dem einem Kläger hohe Schadenersatzzahlungen zugesprochen worden waren.

Der Bayer-Kurs war seit dem Urteil im August um mehr als 37 Prozent eingebrochen bis auf 58,34 Euro Ende 2018, da Investoren schwer kalkulierbare Milliardenrisiken fürchten. Angesichts der aktuellen Kurserholung zeichnete sich damit eine Fortsetzung der Bodenbildung ab.

/mis/nas/jha/

FRANKFURT (dpa-AFX)

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