Gang vor Gericht |
19.12.2016 15:08:00
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Apple und Irland legen Berufung gegen Milliarden-Nachzahlung ein
Die EU-Kommission hatte Ende August nach jahrelanger Prüfung entschieden, dass die Steuer-Vereinbarungen von Apple in Irland aus ihrer Sicht eine illegale staatliche Beihilfe darstellen. Deswegen sollen rund 13 Milliarden Euro plus Zinsen nachgezahlt werden.
Apple-Finanzchef Luca Maestri warf EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor, eine politische Agenda zu verfolgen. "Was die Kommission hier macht, ist eine Schande für europäische Bürger, sie sollte sich schämen", sagte er der Tageszeitung "Die Welt".
Schon nach der Entscheidung im Spätsommer hatte Apple-Chef Tim Cook die Nachforderung als "politischen Mist" kritisiert. Sowohl Apple als auch Irland hatten Widerstand dagegen angekündigt. "Es war von Beginn dieses Falls klar, dass der Ausgang vorbestimmt war", erklärte der Konzern am Montag. Die Kommission habe nachträglich die Regeln geändert und jahrzehntelange Steuerpraxis missachtet. Apple sei der größte Steuerzahler weltweit, und auch in den USA und Irland.
"Die Kommission wird ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen", sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter bekam Apple besonders günstige Steuer-Konditionen in Irland, weil das Land den Konzern als Arbeitgeber gewinnen wollte. Apple habe deutlich weniger als den für alle geltende Satz von 12,5 Prozent gezahlt - für die Handelsfirma Apple Sales International sank die Körperschaftssteuer demnach etwa auf bis zu 0,005 Prozent. Apple erklärte, die Zahl sei aus der Luft gegriffen.
In Irland landet das Geld aus dem internationalen Verkauf von Apple-Geräten. Der iPhone-Konzern argumentiert, es müsse in den USA versteuert werden, weil dort unter anderem durch Entwicklungsarbeit der Wert geschaffen werde. Das Geld sei auf dem Weg zum US-Fiskus nur in Irland geparkt.
US-Unternehmen müssen auf Auslandsgewinne bei der Einfuhr ins Heimatland 35 Prozent Steuern zahlen - können das Geld aber auch im Ausland lassen. Apple und andere Konzerne pochen auf eine Steuerreform, die diese Belastung absenkt. "Wir bringen unsere Gewinne zurück in die USA, wenn die Steuerquote vernünftiger ist", sagte Maestri der "Welt".
Irland bestreitet seinerseits, dass Apple mit seinen Steuerdeals eine Sonderbehandlung erhalten habe - das muss die Kommission nachweisen, damit sie von einer Verzerrung des Wettbewerbs sprechen kann. Außerdem habe die Brüsseler Behörde irisches Recht missverstanden und wende Regeln von 2010 für Entscheidungen aus den Jahren 1991 und 2007 an. Der Standpunkt der EU-Kommission ist, dass die irischen Apple-Töchter komplett in Irland steuerpflichtig sein sollten.
Irland reichte die Klage nach eigenen Angaben bereits am 9. November ein, machte dies aber erst jetzt öffentlich und lieferte die Begründung. Das Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union dürfte mehrere Jahre dauern. Die unterlegene Seite würde dann wahrscheinlich noch vor den obersten Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
Die Kommission betont, Apple und Irland hätten in dem Verfahren ausgiebig Gelegenheit gehabt sich zu äußern, mehr als sonst in solchen Fällen üblich. In mehr als 100 Fällen zu Staatsbeihilfen sei nur eine Handvoll US-Unternehmen betroffen gewesen. Zuletzt war in der Debatte gelegentlich der Verdacht geäußert worden, Firmen aus den USA würden von Europäern gezielt herausgepickt.
BERLIN/DUBLIN (dpa-AFX)
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