Prime Video statt Sky |
14.12.2023 22:09:00
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Amazon-Aktie tiefer: Amazon darf künftig Tennisturnier Wimbledon übertragen - EU-Kommission mit Niederlage vor Gericht
"Wir sind stolz darauf, allen Prime-Mitgliedern die exklusive Berichterstattung der Championships ohne zusätzliche Kosten zu ihrer Mitgliedschaft anbieten zu können", sagte Amazon-Manager Alex Green in einer Mitteilung. Das dafür notwendige Prime-Abonnement kostet derzeit 8,99 Euro im Monat oder 89,90 Euro im Jahr.
Das Team für Moderation und Kommentierung steht noch nicht fest und soll laut Amazon in den kommenden Monaten bekannt gegeben werden. Bisher hat Prime Video als Live-Sport nur Fußballspiele der Champions League im Angebot.
Sky verliert damit ein wichtiges TV-Recht, nachdem der Pay-TV-Anbieter zuletzt sein Tennisangebot durch den Kauf der Lizenz für die Damen-Turniere der WTA aufgestockt hatte. "Bei Wimbledon haben wir uns dazu entschieden, die Rechte nicht zu verlängern", sagte ein Sky-Sprecher. "Doch mit der Verlängerung der ATP-Rechte und dem neuen Erwerb der WTA-Rechte sind wir mehr denn je Tennissender Nummer 1 in Deutschland." Sky biete im kommenden Jahr mehr als 80 Turniere und über 4000 Spiele.
Zuletzt hatte sich überraschend der Online-Sender Sportdeutschland-TV die Rechte für die US Open gesichert und wird das Grand-Slam-Turnier in New York vom 28. August bis 10. September kostenpflichtig übertragen. Die Rechte für die French Open und die Australian Open liegen hierzulande beim US-Unternehmen Discovery, das die beiden Grand-Slam-Turniere unter anderem über seinen Spartensender Eurosport ausstrahlt.
EU-Kommission erleidet Niederlage vor EuGH bei Amazon-Steuern
Die EU-Kommission hat im Streit um luxemburgische Steuerregelungen für Amazon eine endgültige Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in Luxemburg ein Rechtsmittel der EU-Kommission gegen ein früheres Urteil des EU-Gerichts zurück. Das EU-Gericht hatte zuvor entschieden, dass die Brüsseler Behörde zu Unrecht die "tax rulings" für Amazon als eine illegale Beihilfe betrachtet hatte.
Amazon hatte den luxemburgischen Behörden 2003 eine Regelung für zwei dort ansässige Tochtergesellschaften in Bezug auf die Gesellschaftssteuer vorgeschlagen. Luxemburg billigte das. Die EU-Kommission stellte 2017 jedoch fest, dass diese Regelung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe sei.
Das EU-Gericht entschied 2021 allerdings: Die EU-Kommission habe nicht gut genug nachgewiesen, dass Amazon durch die Regelung tatsächlich zu Unrecht weniger Steuern gezahlt habe. Luxemburg habe der Tochtergesellschaft keinen selektiven Vorteil gewährt, so die Richter damals.
Dagegen wehrte sich die EU-Kommission vor dem höchsten Gericht, dem EuGH. Die Richter lehnten das aber nun ab. Die EU-Kommission habe bei der Beurteilung der Regelung ein falsches Bezugsystem herangezogen. Das untere Gericht habe den Beschluss der EU-Kommission daher zu Recht für nichtig erklärt, so die Richter.
Im NASDAQ-Handel verlor die Amazon-Aktie 0,95 Prozent auf 147,42 US-Dollar.
BERLIN/LUXEMBURG (dpa-AFX)
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