Kryptoregulierung |
26.06.2023 22:47:00
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EU-Regeln für die Kryptobranche: MiCA-Verordnung in Amtsblatt veröffentlicht
• Umfangreiches Regelwerk mit Pflichten für Unternehmen
• MiCA stellt Schutz der Anleger in Vordergrund
Die am 9. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlichte Verordnung über Kryptowährungsmärkte ("Markets in Crypto Assets Regulation"-Verordnung, kurz MiCa-VO) wird nach einer Übergangsfrist bis 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten. Die rund 200 Seiten umfassende Gesetzesvorlage soll innerhalb aller 27 EU-Mitgliedstaaten einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Regulierung des Kryptosektors schaffen.
Kryptomarkt und Regulierung
Die Rufe nach einer Regulierung des Kryptosektors wurden nicht zuletzt nach dem Kollaps der Kryptobörse FTX und ihrer Schwesterfirma Alameda Research lauter, die eine regelrechte Pleitewelle im Kryptosektor und einen Absturz zahlreicher Coins nach sich zog. Betrugsvorwürfe gegenüber FTX-Gründer Sam Bankman-Fried und anderen Größen im Krypto-Universum trugen das ihre dazu bei.
Die derzeit größte Krypto-Börse Binance und deren CEO Changpeng Zhao sehen sich mit einer Klage der US-Börsenaufsicht SEC konfrontiert, ohne behördliche Genehmigungen und Zulassungen Finanzgeschäfte und -dienstleitungen betrieben zu haben. Binance verstoße damit gegen das Wertpapiergesetz. Während sich der Konflikt der Regulierungsbehörden mit einzelnen Krypto-Börsen wie Binance, Coinbase oder auch Ripple Labs weiter zuspitzt, fehlen eindeutige, speziell den Kryptosektor betreffende Rechtsvorschriften.
Benedikt Faupel vom Digitalverband Bitkom sieht die EU mit ihrem beschlossenen Gesetz zur Regulierung von Kryptowerten daher in einer Vorreiterrolle gegenüber den USA oder Großbritannien, lediglich Japan habe bislang einen vergleichbaren Rechtsrahmen geschaffen. "Europa ist bei dieser neuen Technologie ein echter Vorreiter. Mit der MiCA-Verordnung setzt Europa einen globalen Standard für die Krypto-Regulierung und wird dazu beitragen, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Krypto-Dienstleister zu gewährleisten und das Vertrauen in die Branche zu fördern", so Faupel in einer Pressemitteilung des Verbandes.
MiCA-Anlegerschutz: Verpflichtende Veröffentlichung von "Whitepapers"
Das MiCA-Gesetz regelt in erster Linie die Zulassungsanforderungen für Krypto-Emittenten, Handelsplattformen sowie Anbieter von Wallets und deren Registrierung, die innerhalb der EU eine Lizenz erwerben möchten. Krypto-Dienstleister werden unterschieden in bereits beaufsichtigte Unternehmen wie Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zentralverwahrer oder Fondsverwalter und diejenigen Unternehmen, die eigens eine Zulassung unter der MiCA-Verordnung erhalten. Ein Unternehmenssitz in einem EU-Mitgliedstaat ist in jedem Fall verpflichtend, dabei muss auch mindestens ein Geschäftsführer vor Ort tätig sein.
Hinsichtlich der Strenge der Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und Risikominimierung unterscheidet die MiCA-Verordnung zwischen Herausgebern von Stablecoins und Kryptoverwahrungs-Dienstleistern, etwa bei den Mindestkapitalanforderungen.
Alle Krypto-Unternehmen unterliegen künftig der "Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse des Kunden" und sind zur Veröffentlichung eines sogenannten "Whitepapers" verpflichtet, das detaillierte Informationen zu den angeboten Coins und Token sowie zum Geschäftsbetrieb enthält. Marktmanipulation und -missbrauch sowie Insiderhandel sollen damit verhindert werden. Die bislang im Krypto-Sektor nicht vorgeschriebene Trennung von Kunden-Geldern und firmeneigenen Assets soll nun analog zum traditionellen Finanzmarkt eingeführt und somit der Einlagenschutz für die Kunden gewährleistet werden. Zudem sollen nicht nur die Krypto-Börsen, sondern auch die Emittenten von Stablecoins zur Rücklagenbildung verpflichtet werden.
Die künftigen Pflichten für Krypto-Unternehmen erstrecken sich auch auf die Bereiche (irreführende) Marketingmitteilungen, Warnung vor Risiken, Regeln zur Unternehmensführung, funktionierendes Beschwerdemanagement, Erkennen von Interessenskonflikten sowie Regelungen für die Abwicklung im Falle einer Geschäftsauflösung.
Gleichzeitig mit der MiCA-Verordnung wurde auch die neue Verordnung zur Geldwäsche "Transfer of Fund" (TFR) vom EU-Parlament verabschiedet. So müssen nun alle Krypto-Transaktionen, die den Wert von 1.000 Euro übersteigen, den Behörden gemeldet werden. Mit Hilfe von Blockchain-Analysetools sollen die Krypto-Dienstleister Transfer-Risiken einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Ähnlich wie beim Energieverbrauch von Haushaltsgeräten könnte auch für Kryptowährungen zukünftig ein Effizienzklassensystem eingeführt werden. Nach Angaben von BTC ECHO könnte dieses, bislang nur in der Konzeption befindliche Klassifizierungssystem für Bitcoin, Ethereum und Co. allerdings erst nach der vollständigen Implementierung von MiCA, also frühestens 2025, umgesetzt werden.
Wirkung und Folgeregulierung
"Bereits heute zeigt sich, dass die MiCA die globale Krypto-Regulierungslandschaft beeinflussen wird und andere Länder dazu inspirieren kann, dem europäischen Beispiel zu folgen", ist Benedikt Faupel sicher. Über den Erfolg entscheiden werde nun aber die Überführung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Regulierungsvorschriften in die praktische Umsetzung.
Im ersten Schritt hat sich die EU auf die Emission und den Handel von Kryptowährungen konzentriert. Von der MiCA-Verordnung bislang nicht erfasst sind die Bereiche Decentralized Finance (DeFi), Krypto-Lending und Staking sowie NFTs. Wann und wie diese in die Verordnung aufgenommen werden sollen, ist derzeit nicht festgelegt.
Redaktion finanzen.at
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