Betrugsverfahren |
21.08.2020 11:09:41
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VW-Aktie freundlich: Volkswagen holt frühen Punktsieg im Rechtsstreit mit der SEC
Volkswagen hat bereits einige der aufsichtsrechtlichen Anschuldigungen in einem 2016 erzielten Vergleich mit dem amerikanischen Justizministerium beigelegt. Damit habe die Börsenaufsicht SEC keine Möglichkeit mehr, wegen einigen verkauften Anleihen zu klagen, schrieb US-Bezirksrichter Charles Breyer. Der Vergleich habe auch die Anschuldigungen abgedeckt, dass Volkswagen mit der in seinen Fahrzeugen eingebauten Software, die bei Abgastests falsche Ergebnisse lieferte, auch die Käufer von mit Vermögenswerten besicherten Anleihen im Wert von 4,9 Milliarden US-Dollar betrogen habe.
Die Entscheidung ist ein Rückschlag für die Securities and Exchange Commission (SEC), die die Klage im März 2019 einreichte und argumentierte, das Justizministerium könne sich nicht über die Befugnis der Börsenaufsicht hinwegsetzen, Anlegerschutzgesetze durchzusetzen. Richter Breyer ließ einen Teil des Falles weiterlaufen - Volkswagen hatte keine gänzliche Abweisung beantragt - aber er ließ bestimmte Punkte des Falles im Zusammenhang mit 8,3 Milliarden Dollar an anderen Anleihen, die verkauft wurden, nicht zu.
Ein Volkswagen-Anwalt äußerte sich erfreut über die Entscheidung, den Rechtsstreit einzugrenzen. Ein Sprecher der SEC war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Der springende Punkt im Fall der SEC ist, dass Volkswagen mehr Schuldverschreibungen im Wert von mehr als 13 Milliarden Dollar zu einem Zeitpunkt verkaufte, als die Aufsichtsbehörden bereits Vorwürfe erhoben, die Führungskräfte von Volkswagen wüssten, dass mehr als 500.000 Fahrzeuge in den USA die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte grob überschritten. Die SEC erklärte in ihrer Beschwerde, dass die Investoren betrogen wurden, weil die Probleme mit den Fahrzeugemissionen in den Anleihepapieren nicht offengelegt wurden.
Der Richter hatte zuvor hinterfragt, warum die SEC die Anschuldigungen wegen Wertpapierbetrugs gegen Volkswagen erst Jahre, nachdem andere Regierungsbehörden ihren Rechtsstreit über den Dieselbetrugs-Skandal des Autoherstellers beigelegt hatten, erhob. Breyer deutete 2019 an, die Behörde wirke wie ein "Aasfresser", der auf den Überresten eines Verbrechens herumstocherte und wies die beiden Seiten an, den Fall beizulegen. Doch die SEC und Volkswagen erklärten im März, dass sie keine Einigung erzielen konnten.
Volkswagen hat sich im Jahr 2016 in der Strafsache schuldig bekannt und insgesamt mehr als 25 Milliarden Dollar an Geldstrafen, Bußgeldern und Entschädigungen gezahlt, um straf- und zivilrechtliche Verfahren beizulegen. Das Unternehmen teilte am Donnerstag mit, dass es plane, den Kampf gegen die SEC fortzusetzen und glaube, dass die SEC nicht berechtigt sei, Geldstrafen im Zusammenhang mit den Anleiheemissionen zu erwirken.
Die Börsenaufsicht hat auch Martin Winterkorn verklagt, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen. Der in Deutschland lebende Winterkorn ist in seinem Heimatland und in den USA im Zusammenhang mit dem Emissionsskandal angeklagt worden. Auf Anordnung von Richter Breyer konnte das Verfahren gegen Winterkorn fortgesetzt werden.
Die Vorzugsaktie von Volkswagen gewann am Freitag im frühen XETRA-Handel 0,89 Prozent hinzu und steigt auf 137,84 Euro - zuletzt notierte sie noch 0,34 Prozent im Plus bei 137,08 Euro.
DJG/DJN/sha/cbr
WASHINGTON (Dow Jones)
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