Auseinandersetzung |
04.09.2018 13:06:41
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Verleger rechnen weiter mit Google-Millionen aus Leistungsschutzrecht
Das LSR war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Ein Jahr später erteilten etliche Verlage eine "Gratiseinwilligung" an Google, weil sie sonst nicht mehr mit "Snippets" (Vorschau-Inhalten) dargestellt worden wären. In einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen muss sich nun der EU-Gerichtshof mit dem LSR beschäftigen. Das Berliner Landgericht will dort klären lassen, ob Deutschland die EU vor der Verabschiedung des LSR hätte informieren müssen. Wäre diese "Notifizierung" nötig gewesen, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Wann der EU-Gerichtshof sich mit dem LSR befassen wird, steht bislang nicht fest.
Google erklärte am Dienstag, man wolle keine juristischen Auseinandersetzungen führen, sondern mit den Verlagen zusammenarbeiten. "Der Schlüssel für eine erfolgreiche, nachhaltige und vielfältige Nachrichtenbranche in der EU liegt in Innovation und Partnerschaft." Für Kreative und Verbraucher sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Grundprinzipien für Links, für das Teilen und für Kreativität bewahrt blieben. "Denn darauf basiert im Wesentlichen der Erfolg des Internet."
Strittig ist vor allem, wie umfangreich die Vorschau-Inhalte ("Snippets") auf den Google-Seiten sein dürfen, bevor eine Lizenzierungspflicht greift. Im Gesetz heißt es, "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" dürften frei verwendet werden. Eduard Hüffer, Geschäftsführer des Aschendorff-Verlags in Münster, besteht darauf, diese Formulierung eng auszulegen. "Wir gehen davon aus, dass bis zu drei Wörter lizenzfrei genutzt werden können", sagte Hüffer der dpa.
Die für die LSR-Tarife zuständige Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München habe versucht, einen Kompromiss bei sieben Wörtern vorzuschlagen. Dieser sei aber nach Auffassung der Verlage vom Wortlaut "einzelne Wörter" nicht gedeckt. "Daran ändert auch "kleinste Textausschnitte" im Gesetzeswortlaut nichts, denn "kleinste" ist eine Steigerungsform von "klein", sagte Hüffer."
DuMont Schütte und Hüffer verteidigten den Ansatz, von Google eine Pauschale vom Gesamtumsatz in Deutschland zu verlangen, obwohl die Schiedsstelle des DPMA den Tarif der Verwertungsgesellschaft VG Media als "überhöht" abgelehnt hatte. Die digitale Verwertung erfolge bei den Inhalten der Presseverlage immer massenhaft und führe daher nicht zu einer Einzel-Abrechnung, sagte Hüffer. "Bei den Suchmaschinen kennen wir Umsätze aus der Einzelnutzung unserer Inhalte auch nicht, und Google kennt diese ebenfalls nicht." Daher sei es in diesen Fällen üblich, eine Pauschale zu vereinbaren. "Letztlich wird das Gericht die Höhe der angemessenen Vergütung auf der Grundlage der Umsätze und der in diesen Fällen üblichen Regelvergütungen festlegen, die in etwa bei zehn Prozent der Umsätze als Vergütung für alle verwerteten Rechteinhaber liegen."
DuMont Schütte sagte, die Verlage benötigten jetzt die Umsatzzahlen von Google. "Dann wird gerechnet." Das Landgericht werde dann den Schadenersatz für die Verwertung der Verlags-Rechte durch Google seit August 2013 festlegen. "Google macht ja seine Deutschland-Umsätze bislang nicht transparent."/chd/DP/mis
KÖLN (dpa-AFX)
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