Verjährung droht |
07.07.2017 12:51:00
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VW-Skandal: Cobin Claims bereitet Sammelklage vor
"Ansprüche gegen Händler verjähren in Österreich voraussichtlich mit Ende des Jahres 2017, gegen VW im Herbst 2018", sagt der Rechtsanwalt Michael Poduschka, Mitglied des Rechtsanwaltsbeirates von Cobin Claims. "Ich gehe davon aus, dass man diese Verjährung durch Klagen wird stoppen müssen", so Poduschka heute bei einer Pressekonferenz in Wien. Das sei umso dringlicher, da Langzeitschäden durch die von VW durchgeführten Nachrüstungen der Autos etwa am Partikelfilter oder Abgasrückführventil nicht auszuschließen seien. "Ich fürchte, dass der Wertverlust der betroffenen Dieselfahrzeuge erst dann hervortritt, wenn die Ansprüche verjährt sind."
"Der rechtlich geschuldete Zustand wird nicht dadurch hergestellt, dass man eine Nachrüstung durchführt, von der keiner weiß, wie sie geht", sagte Benedikt Wallner, ebenfalls Mitglied des Rechtsanwaltsbeirates von Cobin Claims (= COnsumer, Business, INvestors).
Sammelaktionen für Verbraucher habe es bereits gegeben, sagte Vereinsobmann Oliver Jaindl. "Das absolute Novum ist, dass das der erste Verein ist, der sich auch um Kleinunternehmen und EPU kümmert." Deren Vertretung durch die Wirtschaftskammer scheitere an Interessenskonflikten in der Kammer, die ja eine Gruppe von Mitgliedern gegen andere Mitglieder vertreten müsste.
Um Ansprüche durchzusetzen, muss auch ein Schaden für die Autobesitzer nachgewiesen werden. "Zugegeben, das ist ein Problem", räumt Wallner ein. Es sei jedoch nicht notwendig, den Schaden jetzt schon genau zu beziffern, der Schaden sei bereits dadurch eingetreten, dass die betroffenen Autos eigentlich keine Zulassung hätten.
Dass tatsächlich ein Schaden eingetreten sei, werde auch durch die Tatsache glaubhaft, dass die Porsche Bank, Leasinggeber für rund zwei Millionen betroffene Fahrzeuge und damit Eigentümer dieser Fahrzeuge, für die Restwerte dieser Autos eine Abschreibung von rund 900 Mio. Euro vorgenommen habe, sagte Beiratsvorsitzender Eric Breiteneder.
Konkrete Schritte werde es jedenfalls geben, unabhängig davon, wie viele Betroffene sich an der Sammelaktion beteiligen, die bis in den Frühherbst hinein laufen werde, sagte Jaindl. Der Verein sei nicht gewinnorientiert und werde auch an den Schadenersatzzahlungen nicht beteiligt werden. Es werde lediglich Prozesskostenbeiträge geben, "etwa in der Größenordnung von 29,90 oder 72 Euro oder dergleichen".
Die Plattform Cobin Claims wurde im März dieses Jahres vom Gutachter Manfred Biegler, dem Journalisten Oliver Jaindl und Peter Kolba, dem früheren Chefjuristen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), gestartet. Kolba hat sich im Juni überraschend aus dem Projekt zurückgezogen.
(APA) ivn/cam
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