14.07.2019 14:17:41

Verbraucherschützer: Provisionen bei Versicherungen begrenzen

BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer fordern mehr Tempo bei der geplanten Begrenzung von Provisionen beim Verkauf von Restschuldversicherungen. "Es ist wichtig, dass das Kabinett bald die erste Hürde nimmt und einen Gesetzentwurf beschließt", sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit dieser Versicherung können Kreditnehmer die Rückzahlung eines Darlehens absichern, unter anderem bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Die Höhe der Provision, die Versicherungsunternehmen Kreditinstituten beim Abschluss der Policen zahlen, ist Verbraucherschützern schon seit langem ein Dorn im Auge.

Das Bundesfinanzministerium hatte im Frühjahr vorgeschlagen, Provisionen beim Vertrieb von Kapitallebensversicherungen sowie Restschuldversicherungen zu deckeln. Um übermäßige Zahlungen zu vermeiden, soll die Abschlussprovision bei Restschuldversicherungen auf maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt werden.

Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Die Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams plädiert dafür, gegebenenfalls zunächst nur den Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen zu regeln. Eine Begrenzung bei diesen Versicherungen sei sinnvoll, "um die massiven Provisionsexzesse, die in diesem Bereich bekannt sind, zu unterbinden", sagte Mohn.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entstehen Verbrauchern zusätzliche Kosten, die teilweise mehr als 10 Prozent der gewährten Darlehenssumme betragen. Die Finanzaufsicht Bafin war in einer 2017 veröffentlichten Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Höhe der Provision ein lukrativer Anreiz für Kreditinstitute sei, "möglichst viele Restschuldversicherungen mit einer möglichst hohen Prämie zu verkaufen". Laut der Umfrage bei Versicherungsunternehmen gab es rund 8,2 Millionen Verbraucher mit Restschuldversicherungen.

Zugleich fordern die Verbraucherschützer, den Verkauf eines Kredites und einer Restschuldversicherung zeitlich zu entkoppeln, "um eine Überrumpelungssituation für Verbraucher auszuschließen". Oft hätten Kreditnehmer der Eindruck, dass sie das Darlehen nicht ohne Versicherung bekämen, heißt es in einer Stellungnahme des vzbv. Der Verband verweist auf eine Regelung in Großbritannien, wonach es verboten ist, die Restschuldversicherung innerhalb von sieben Tagen nach der Kreditvergabe zu verkaufen.

Zudem sollte eine Restschuldversicherung nur Verbrauchern mit entsprechendem Absicherungsbedarf empfohlen werden, mahnt der vzbv. "Konstellationen, in denen Rentnern Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit angeboten werden, (...) sind auszuschließen."/mar/DP/fba

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