Trotz Ermittlungen |
13.07.2016 14:00:40
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Tesla-Chef Elon Musk: "Autopilot"-Funktion bleibt an
Die US-Verkehrsbehörde NHTSA forderte bei Tesla unterdessen eine Vielzahl von Informationen zum "Autopilot"-Assistenten an. Unter anderem will sie eine Beschreibung des Systems, Daten zu Modifikationen, Testergebnisse und alle Beschwerden und Berichte zu Unfällen.
Tesla soll der Behörde auch Kopien aller Log-Daten aus dem tödlichen Unfall in Florida Anfang Mai aushändigen und erklären, zu welchem Zeitpunkt das System die Kollisionsgefahr hätte erkennen müssen. Bei dem tödlichen Unfall Anfang Mai raste ein Tesla mit eingeschaltetem "Autopilot"-System unter einen Lastwagen-Anhänger, der die Straße querte. Tesla zufolge hielt die Software die weiße Seite des Anhängers für ein hochhängendes Autobahn-Schild.
Ein Sprecher der NHTSA erklärte zugleich dem Finanzdienst Bloomberg, die Anfrage das sei ein üblicher Schritt bei Ermittlungen und bedeute keine Vorentscheidung.
Das "Autopilot"-System kann vor allem Spur, Tempo und Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Tesla betonte stets, es mache seine Elektrowagen nicht zu selbstfahrenden Autos. Viele Fahrer überließen ihm jedoch weitegehend die Kontrolle, wie in diversen Videos im Internet zu sehen war.
Ein Tesla-Manager, der nicht namentlich genannt werden wollte, sagte der "New York Times", das "Autopilot"-System sei sicher, aber Nutzer müssten verstehen, dass es falsch zu nutzen "den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten kann".
Tesla kann die Software seiner Autos per Datenfunk aktualisieren. Auf diesem Wege wurde im vergangenen Oktober auch die "Autopilot"-Funktion aufgespielt.
/so/DP/zb
PALO ALTO/WASHINGTON (dpa-AFX)
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