22.01.2013 12:14:32

ROUNDUP/EU-Urteil: Salzgitter muss doch Beihilfen zurückzahlen

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Stahlkonzern Salzgitter muss nach einem EU-Urteil doch staatliche Millionen-Beihilfen zurückzahlen. Das Luxemburger EU-Gericht wies am Dienstag die Klage des Konzerns gegen eine Entscheidung der EU-Kommission ab. Das Unternehmen müsse die Gelder zurückgeben, die mehrere Salzgitter-Tochterfirmen von 1986 bis 1995 im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes bekommen hatten, urteilten die Richter. Eine Summe nannten sie nicht, nach früheren Angaben handelt es sich aber um einen zweistelligen Millionenbetrag.

 

    Aus Sicht von Salzgitter handelte es sich nicht um pauschale Beihilfen, sondern um eine Vereinbarung zu gestundeten Steuerzahlungen. "Das Unternehmen hat aber ausreichend bilanzielle Vorsorge getroffen", teilte eine Sprecherin mit.

 

    Der Rechtsstreit zieht sich seit Jahren hin. Dabei geht es um Sonderabschreibungen und steuerfreie Rücklagen für Investitionen, die Salzgitter im damaligen Grenzgebiet zur DDR und zu Tschechien in Anspruch genommen hatte. Im Jahr 2000 hatte die EU-Kommission dies als verbotene staatliche Beihilfen eingestuft. Deutschland wurde aufgefordert, das Geld von der Salzgitter AG zurückzuverlangen.

 

    Nach Ansicht der Richter ist der Beschluss der EU-Kommission rechtens. Die obersten EU-Wettbewerbshüter hätten weder ihre Sorgfaltspflicht verletzt, noch zu lange gewartet oder die Investitionen falsch zugeordnet, entschieden die Luxemburger Richter nun. Von einem Beurteilungsfehler könne daher keine Rede sein.

 

    In einem ersten Verfahren hatte Salzgitter 2004 gegen die Entscheidung geklagt und Recht bekommen. Nach Einspruch der EU-Kommission entschied das Luxemburger Gericht nun aber gegen das Unternehmen./mt/DP/rum

 

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