"Nicht zu beanstanden" 28.06.2018 17:14:40

Oberlandesgericht: Facebook darf Hassredner aussperren

Oberlandesgericht: Facebook darf Hassredner aussperren

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Einstufung des Kommentars als Hassrede nach den Gemeinschaftsstandards von Facebook nicht zu beanstanden sei. (Az. 15 W 86/18)

Der Nutzer hatte nach Mitteilung des Gerichts von Donnerstag in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit folgendem Satz kommentiert: "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" Facebook habe Ende Mai dieses Jahres erstmals einen der Beiträge gelöscht und den Nutzer für 30 Tage gesperrt. Er wollte eine einstweilige Verfügung dagegen erreichen - da es sich bei dem Kommentar um eine Aufforderung an die deutsche Politik handele, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das Landgericht Karlsruhe wies den Antrag bereits Ende Mai zurück. Die Entscheidung des OLG kann nicht angefochten werden./so/DP/men

KARLSRUHE (dpa-AFX)

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