Millionenabfindung? 14.10.2013 09:20:35

Streit um Commerzbank-Vorstände könnte noch wochenlang dauern

Der Tageszeitung "Die Welt" (Montag) zufolge fordern die Vorstände Ulrich Sieber und Jochen Klösges nun statt 3,5 Millionen nur noch je 2,8 Millionen Euro Abfindung. Dies sei jedoch weiterhin mehr, als die Bank akzeptieren könne. Die als Alternative erwogene zwangsweise Abberufung der Manager sei im Aufsichtsrat höchst umstritten, heißt es auch im "Handelsblatt". Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller wolle die Entscheidung notfalls gegen die Arbeitnehmervertreter in Gremium durchsetzen, schreibt die "Welt".

    Der Aufsichtsrat hatte im August auf Drängen von Konzernchef Martin Blessing beschlossen, den Vorstand von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Konkrete Personalentscheidungen gab es noch nicht. Die beiden Manager sind für die interne Abwicklungseinheit des Bank zuständig, Sieber ist außerdem Personalchef.

    Knackpunkt sind die geforderten Abfindungen. Ein Commerzbank-Sprecher wollte die laut "Welt" geforderte Summe am Montag nicht kommentieren. Laut Dienstvertrag stehen den Managern bei einer Abberufung zwei Jahresgehälter zu. Im vergangenen Jahr haben sie jeweils gut 1,2 Millionen Euro verdient. Der Bankenrettungsfonds Soffin will den Berichten zufolge jedoch nur einer Abfindung von bis zu einer Million Euro zustimmen. Wegen der verbliebenen Staatsbeteiligung von 17 Prozent hat der Soffin bei Vorstandsverträgen ein Vetorecht.

    Alternativ könnte Aufsichtsratschef Müller die Vorstände gegen ihren Willen entlassen. Dann drohen allerdings Klagen, denn die Bank kann ihre Vorstände nur aus einem "wichtigen Grund" abberufen - etwa wegen einer Pflichtverletzung. Dies aber wird Klösges und Sieber nicht vorgeworfen. Die Commerzbank betont "betriebliche Notwendigkeiten". Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen eine Abberufung den Berichten zufolge nicht mittragen. Scheitert die Abstimmung, könnte Aufsichtsratschef Müller in frühestens vier Wochen einen weiteren Anlauf wagen. Scheitert auch dieser, könnte er bei einem dritten Versuch direkt danach sein Doppelstimmrecht einsetzen und so die Entscheidung durchdrücken.

/stw/mmb/stb

BERLIN/DÜSSELDORF (dpa-AFX)

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