Streiks nicht rechtswidrig |
26.09.2014 17:43:36
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Lufthansa scheitert vor Gericht gegen Cockpit
Die Lufthansa wollte der Pilotengewerkschaft Cockpit Streiks untersagen lassen, die mit einer Ankündigung von weniger als 48 Stunden Vorlauf organisiert werden sollen. Das Unternehmen hält solche kurzfristig angekündigten Streiks für rechtswidrig. Dagegen entschied das Gericht, dass Einschränkungen des Streikrechts nur möglich seien, wenn Rechtsansprüche des Arbeitgebers oder am Arbeitskampf nicht beteiligter Dritter nach einer Interessensabwägung Vorrang beanspruchen könnten. Dies sei in dem konkreten Arbeitskampf aber nicht der Fall.
Cockpit wertete den bereits vor dem Scheitern der jüngsten Tarifgespräche eingereichten Antrag als Beleg dafür, dass es sich bei dem vom Management der Lufthansa geäußerten Einigungswillen in dem Tarifstreit nur um Lippenbekenntnisse handle. Nach dem Scheitern der Gespräche am Donnerstag hatte Cockpit angekündigt, dass die Piloten ab sofort wieder zu Streiks aufgerufen werden können.
DJG/jhe
FRANKFURT/MAIN (AFP) Dow Jones Newswires
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