30.01.2017 12:11:41
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Lufthansa darf Flugzeuge von Air Berlin leasen
FRANKFURT (Dow Jones)-- Das Bundeskartellamt hat den Leasingvertrag über 38 Passagierflugzeuge zwischen der Deutschen Lufthansa und Air Berlin freigegeben. Im Rahmen einer sogenannten Wet-Lease-Vereinbarung stellt Air Berlin dem Frankfurter Konzern 38 A319 und A320-Flugzeuge mit Cockpit- und Kabinenbesatzung zur Verfügung, wie die beiden Fluggesellschaften im Dezember mitgeteilt hatten.
"Die Übernahme von Flugzeugen eines Wettbewerbers ist wettbewerblich anders zu bewerten als etwa die Übernahme des gesamten Unternehmens", erklärte Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. "Die Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Berlin weist keinen konkreten Bezug zu den geflogenen Strecken auf. Lufthansa übernimmt Flugzeuge, nicht aber die Slots von Air Berlin." Die Übernahme der Maschinen habe nach Ermittlung des Kartellamtes keinen Einfluss auf die Neuvergabe der Zeitfenster für Starts und Landung, die von Air Berlin zurückgegeben wurden.
Zwar könne die Lufthansa mit den Flugzeugen expandieren, der Zuwachs sei aber nicht groß genug, um das Vorhaben zu untersagen, so Mundt.
Von den insgesamt 38 Maschinen sollen 33 Maschinen für die Lufthansa-Tochter Eurowings fliegen und fünf für Austrian Airlines. Die Vereinbarung läuft über sechs Jahre und hat Optionen zur Verlängerung. Wie beim Wet-Lase üblich, verbleibt unter anderem die operative Verantwortung für Flugbetrieb, Crewplanung und Wartung beim Wetlease-Geber, d.h. in diesem Fall bei Air Berlin.
Andere Teile der laufenden Restrukturierung der Air Berlin - insbesondere das geplante Joint Venture zwischen der TUI, Etihad und der Niki - waren nicht Gegenstand des beim Bundeskartellamt angemeldeten Vorhabens und damit auch nicht der fusionskontrollrechtlichen Prüfung.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/sha/jhe
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January 30, 2017 06:01 ET (11:01 GMT)
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