Letzte Hürde 22.06.2017 06:47:41

Oberlandesgericht verhandelt über METRO-Aufspaltung

Oberlandesgericht verhandelt über METRO-Aufspaltung

Jetzt will sich der Handelsriese aufspalten und erhofft sich davon neue Wachstumsimpulse. Doch eine Handvoll Aktionäre wehrt sich dagegen. Das letzte Wort hat das Oberlandesgericht Düsseldorf. Fragen und Antworten zu den METRO-Plänen und der Rolle der Justiz dabei.

Warum will sich die METRO überhaupt aufteilen?

Die Geschäfte beim Düsseldorfer Handelsriesen liefen zuletzt nicht gerade berauschend. Die Konkurrenz ist groß und das Unternehmen schrumpft seit Jahren. Immer wieder wurden große Konzernteile verkauft - wie etwa die Warenhäuser Galeria Kaufhof oder das Auslandsgeschäft der Supermarktkette Real. Die Folge: Der Konzern verlor nicht nur den inoffiziellen Titel des größten deutschen Handelskonzerns. Er musste auch seinen Platz in der höchsten Börsenliga, dem DAX, räumen. Die Aufspaltung soll nun zu neuem Schwung verhelfen.

Was verspricht sich METRO-Chef Olaf Koch genau?

Mehr Wachstum und mehr Börsenwert. Mehr Wachstum, weil die getrennten Unternehmen sich besser auf ihre jeweilige Kundengruppe konzentrieren und dynamischer agieren können. Mittelfristig soll der bereinigte Umsatz bei beiden Gesellschaften um mindestens drei Prozent pro Jahr steigen. Im zurückliegenden Jahr schaffte die METRO als Ganzes weniger als ein Prozent. Mehr Börsenwert, weil Mischkonzerne wie die METRO an der Börse schlechter bewertet werden als klar fokussierte Unternehmen.

Wie funktioniert die Aufspaltung?

Heute vereint die METRO unter ihrem Dach zwei Geschäftsbereiche, die eigentlich wenig gemeinsam haben: die Lebensmittelsparte mit den METRO-Großmärkten und den Real-Supermärkten auf der einen Seite, sowie die Elektroniksparte mit den Ketten Media Markt und Saturn auf der anderen. Nach der Trennung Mitte 2017 sollen diese Sparten als eigenständige Unternehmen getrennte Wege gehen. Dabei behält die Lebensmittelsparte den Traditionsnamen METRO. Die Elektroniksparte erhält den neuen Kunstnamen Ceconomy. Die Elektronikketten selbst werden aber weiter unter den altbewährten Namen Media Markt und Saturn firmieren. Beide Unternehmen werden weiterhin an der Börse notiert sein.

Was spricht gegen eine Aufspaltung?

Nach Ansicht der METRO-Konzernspitze: Wenig. Denn Gemeinsamkeiten zwischen den Geschäftsbereichen gebe es kaum. Konzernchef Koch meint sogar, der Zusammenschluss der METRO-Großmärkte, der Real-Supermärkte und der Elektronikketten Media Markt und Saturn unter einem Dach habe zuletzt die Geschäfte eher behindert als gefördert. Die Aufspaltung ist allerdings nicht billig. Der Konzern beziffert die Kosten auf rund 100 Millionen Euro.

Wo ist dann das Problem?

Nicht alle Aktionäre teilen die Sichtweise der Konzernspitze. Zwar stimmten auf der METRO-Hauptversammlung im Februar insgesamt 99,95 Prozent des anwesenden Kapitals für die Aufspaltungspläne von Vorstand und Aufsichtsrat. Doch eine Handvoll Aktionäre klagte gegen den Spaltungsbeschluss und blockierte damit zunächst dessen Vollzug. Unter ihnen ist auch Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals, der seit Jahren mit der METRO im Clinch liegt. Er sieht durch die Aufspaltung seine Rechte verletzt und beklagt außerdem, dass der Schritt für normale Aktionäre keine Vorteile bringe.

Und was hat das Oberlandesgericht Düsseldorf damit zu tun?

Die METRO will vor dem Oberlandesgericht eine gerichtliche Freigabe der geplanten Aufspaltung des Konzerns trotz der erhobenen Klagen erreichen. Das ist möglich, wenn nach Auffassung des Gerichts die Klagen "unzulässig" oder "offensichtlich unbegründet" sind und die Nachteile für den Konzern und die übrigen Aktionäre bei einem Verzicht auf die Aufspaltung größer sind, als die für die Kläger bei ihrem Vollzug.

Was passiert, wenn das Gericht für die METRO entscheidet?

Dann ist der Weg zur Aufspaltung frei. Denn ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts gibt es nicht, wie ein Gerichtssprecher betonte. Die endgültige Trennung der Konzernteile könnte dann noch im Sommer perfekt gemacht werden.

Was passiert, wenn das Gericht gegen die METRO entscheidet?

Es wäre ein Rückschlag für die METRO-Spitze, aber nicht unbedingt das Ende der Aufspaltungspläne. Schließlich gäbe es die Möglichkeit, auf einer zweiten Hauptversammlung etwaigen Bedenken des Gerichts Rechnung zu tragen./rea/DP/zb

DÜSSELDORF (dpa-AFX)

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Bildquelle: Metro Group

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