Klagen unzulässig |
27.08.2020 14:28:38
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Klagen zu angeblichen Amtspflichtverletzungen in VW-Affäre abgewiesen
Die Kläger hatten der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) - vorgeworfen, VW nicht ausreichend geprüft und überwacht zu haben. Trotz früher Anzeichen für überhöhte Emissionen seien die Behörden zu lange untätig geblieben. Dafür forderten die Kläger Schadenersatz. Sie sind oder waren nach Gerichtsangaben jeweils Inhaber eines mit dem manipulierten VW-Dieselmotor EA 189 ausgestatteten Fahrzeuges.
Das Gericht urteilte, ein europarechtlicher Staatshaftungsanspruch sei nicht gegeben. Auch ein für Haftungsfragen nötiger hinreichender KBA-Verstoß bei der Erteilung der Typengenehmigung für die betreffenden VW-Fahrzeuge könne nicht festgestellt werden. Etwaigen Ansprüchen der Kläger nach der deutschen Amtshaftungsnorm stünde entgegen, dass zunächst eine Haftung von VW in Betracht komme - und ein eventueller Amtshaftungsanspruch kraft Gesetzes zurücktrete. Das Stuttgarter Landgericht war nach Worten eines Gerichtssprechers für die Klagen zuständig, da die Kläger hier ihren Wohnsitz haben.
Die VW-Dieselaffäre war im September 2015 zuerst in den USA ans Licht gekommen. Der Autokonzern hatte manipulierte Abgas-Software in Fahrzeuge eingebaut, die dafür sorgte, dass in Tests niedrigere Stickoxid-Emissionen angezeigt wurden als im tatsächlichen Straßenverkehr.
/mbr/DP/eas
STUTTGART (dpa-AFX)
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