Illegale Verfolgung |
07.04.2021 20:08:00
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Klage gegen Google : Datenschutzaktivist Schrems geht gegen Werbe-ID auf Android-Handys vor - Alphabet-Aktie dennoch stärker
Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android generieren eindeutige Werbe-IDs, die es Google und Drittanbietern ermöglichen, das Surfverhalten der Nutzer zu verfolgen, um sie gezielt mit Werbung anzusprechen. In einer Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL argumentiert Schrems' Datenschutzorganisation Noyb, dass Google die Anwender nicht zuvor ausdrücklich um Erlaubnis gebeten habe, bevor die Werbecodes erstellt und gespeichert worden sein. Dies seien "illegale Operationen".
Zuvor hatte Noyb bereits rechtliche Schritte eines privaten Anwenders gegen die Werbe-ID auf den iPhones von Apple (Identifier for Advertisers, IDFA) unterstützt. Der Fall wird derzeit von den österreichischen und spanischen Datenschützern geprüft. Der US-Konzern hat die Vorwürfe von Noyb als "sachlich unzutreffend" zurückgewiesen. Apple verweist auf weitreichende Möglichkeiten, das Tracking des Benutzerverhaltens für personalisierte Werbung zu unterbinden. Mit dem Betriebssystem iOS 14.5, das in den kommenden Wochen erwartet wird, baut Apple die Zustimmungspflicht für jede Form von Tracking weiter aus, was zu Beschwerden von Werbe-Giganten wie Facebook geführt hat.
Noyb forderte nun die französische Datenschutzbehörde auf, eine Untersuchung über Googles Tracking-Praktiken einzuleiten und das Unternehmen zu zwingen, die Datenschutzregeln einzuhalten. Gleichzeitig forderte der Verein die CNIL auf, Geldstrafen gegen Google zu verhängen, wenn dem Tech-Giganten ein Fehlverhalten nachgewiesen werde.
Schrems betonte, die versteckte ID ermögliche es Google und allen Apps auf dem Telefon, Nutzerinnen und Nutzer zu verfolgen sowie Informationen über das Online- und Offlineverhalten zu kombinieren. Die Verwendung dieser Tracker verlange klar eine Zustimmung der Anwender, welche Google jedoch nicht einfordere.
Schrems ist vor allen durch seine Auseinandersetzung mit Facebook bekannt geworden. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat er dabei zwei spektakuläre Erfolge erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betreffen. Im Oktober 2015 kippte der EuGH auf Schrems Betreiben die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Safe Harbor". Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung "Privacy Shield" zu Fall.
Die Alphabet-Aktie gewinnt im NASDAQ-Handel zeitweise 1,02 Prozent auf 2.247,48 US-Dollar.
WIEN (dpa-AFX)
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