Inhaberkontrollverfahren |
16.07.2017 19:33:41
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Deutsche Bank-Großaktionäre könnten von europäischer Aufsicht geprüft werden
Das wäre dem Bericht zufolge ein Novum und politisch überaus heikel: Das deutsche Kreditwesengesetz schreibe eine solche Prüfung eigentlich erst ab einem Eigentümeranteil von zehn Prozent vor. Beide Aktionäre kontrollierten zwar nur knapp unter zehn Prozent, übten aber womöglich trotzdem erheblichen Einfluss aus. Die Aufseher erwägten daher, ein solches Verfahren anzustoßen. Dabei werde untersucht, ob Anteilseigner einer Bank "zuverlässig" seien, etwa, ob sie vorbestraft seien oder kriminelle Handlungen begingen und woher das Geld für den Aktienkauf stamme.
Im Fall der Deutschen Bank könnte die EZB-Aufsicht laut Zeitung das erste Mal eine Ausnahmeregelung nutzen, die ein Verfahren auch bei Anteilen unter zehn Prozent zulasse. Dazu müssten die Finanzaufseher nachweisen, dass die Aktionäre erheblichen Einfluss auf das Geldhaus ausübten. "Wie das ausgeht, ist noch offen, aber sie werden wohl behandelt, als hielten sie mehr als zehn Prozent", zitierte die Zeitung einen Insider.
Im Frühjahr hatte der chinesische Mischkonzern HNA seinen Anteil an der Deutschen Bank auf 9,9 Prozent erhöht. Einen ähnlich hohen Anteil halten - bereits länger - zwei Scheichs aus der Herrscherfamilie von Katar. Beide Aktionäre haben jeweils einen eigenen Vertreter in den Aufsichtsrat geschickt. Darüber hinaus könnten sie zusammen angesichts der notorischen niedrigen Präsenz auf der Hauptversammlung fast alle wichtigen Entscheidungen der Bank durchwinken oder blockieren. Dem Vernehmen nach sei der Einstieg von HNA der Auslöser für die Bedenken der Aufsicht gewesen, hieß es in dem Bericht./he
MÜNCHEN (dpa-AFX)

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