21.01.2010 15:24:00
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Hugin-News: Carl Zeiss Meditec AG
Carl Zeiss Meditec: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Carl Zeiss Meditec AG / Carl Zeiss Meditec: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Carl Zeiss Meditec AG, Jena - ISIN: DE 0005313704 - Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag,den4. März 2010, um 10:00 Uhr,im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar,stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.I.Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. September 2009 sowie des Lageberichts für die
Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2008
bis 30. September 2009, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des
Aufsichtsrats.Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Göschwitzer Straße 51-52, 07745 Jena, und im Internet
unterhttp://www.meditec.zeiss.de/hv eingesehen werden. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten
Unterlagen. Ferner werden sie in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2008/2009Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008/2009 sollen EUR 0,18 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2008/2009 in Höhe von EUR 35.383.338,88 wie folgt zu verwenden: 1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,18 je Stückaktie für 81.309.610
Stückaktien: EUR 14.635.729,80. 2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf neue Rechnung: EUR20.747.609,08. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/2009Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/2009Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009/2010Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage der Empfehlung des
Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2009/2010 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener AktienVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:a) Die Gesellschaft wird bis zum 3. März 2015 ermächtigt, Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, um * sie Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne der
§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder * sie im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des
Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder
Unternehmensteilen, zu verwenden oder * sie einzuziehen.b)Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien
entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 8.130.000,00
beschränkt, das sind weniger als 10 % des bestehenden Grundkapitals. Die
Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der
Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der
vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen
zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft
befinden und ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt
mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.c)Der Erwerb erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Schlusskurs im Xetra-Handelssystem
(bzw. einem das Xetra-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse am vorangegangenen Börsentag um nicht mehr als 10 %
über- bzw. unterschreiten.d)Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der
Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden,
Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15
ff. AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten.e)Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der
Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, als
(Teil-) Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum
Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu
verwenden.f)Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der
Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden,
einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines
weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil
der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung
kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.g)Die unter lit. d), e) und f) genannten Ermächtigungen können ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.h)Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird
insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen
in lit. d) und e) verwendet werden.i)Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 19. Mai 2009
beschlossene und bis zum 18. November 2010 befristete Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung
aufgehoben.Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt einen schriftlichen Bericht über die
Gründe für die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung
eigener Aktien zu erstatten. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Göschwitzer Straße
51 - 52, 07745 Jena, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Er kann
ebenfalls im Internet unterhttp://www.meditec.zeiss.de/hv eingesehen werden. Auf
Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übersandt.Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:Die Gesellschaft soll in der Lage sein, Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der
Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen auszugeben. Die Ausgabe von
Belegschaftsaktien ist vom Gesetzgeber erwünscht und daher in mehrfacher Weise
erleichtert. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien dient der Integration der
Arbeitnehmer und fördert die Übernahme von Mitverantwortung und Stabilität der
Belegschaft. Die Gesellschaft soll auch in der Lage sein, eigene Aktien zur
Verfügung zu haben, um diese als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen verwenden zu können. Der
internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen
zunehmend diese Form der Gegenleistung.Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher den notwendigen
Spielraum geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder
Beteiligungen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der
vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung, da eigene
Aktien im Bedarfsfall als "Tauschwährung" genutzt werden können. Der
Veräußerungspreis darf hierbei den Schlusskurs der Aktien im Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag
vor der verbindlichen Vereinbarung um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Damit
wird eine wesentliche Benachteiligung der vom Bezugsrecht ausgeschlossenen
Aktionäre vermieden.Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung der
Ermächtigung erstatten. 7. Wahl zum AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.Mit Beschluss des Amtgerichts Jena vom 31. Juli 2009 ist Herr Ulrich Hoffmann
gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt worden. In Übereinstimmung mit
Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat Herr Hoffmann mit
Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 4. März 2010 sein Aufsichtsratsamt
niedergelegt. Die mit mehr als 25 % der Stimmrechte an der Carl Zeiss Meditec AG
beteiligte Carl Zeiss AG hat vorgeschlagen, Herrn Dr. Michael Kaschke in den
Aufsichtsrat zu wählen.Herr Dr. Kaschke beendet sein derzeitiges Amt als Vorstandsvorsitzender bei der
Carl Zeiss Meditec AG im Einvernehmen mit der Gesellschaft und mit Zustimmung
des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 4. März 2010 in
der Absicht wieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wechseln. Im Falle
seiner Wahl wird Herr Dr. Kaschke für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. Der
Aufsichtsrat unterstützt die Kandidatur von Herrn Dr. Kaschke sowohl für die
Wahl in den Aufsichtsrat als auch für den Aufsichtsratsvorsitz. Aufgrund der
großen Erfahrungen von Herrn Dr. Kaschke aus seiner zurückliegenden Tätigkeit
als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft in den Jahren 2002 bis 2008 sowie
seiner überaus erfolgreichen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender hält der
Aufsichtsrat diese Kandidatur im Interesse der Gesellschaft und des
Aufsichtsrats für sachgerecht.Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage des Vorschlages des
Nominierungsausschusses und in Übereinstimmung mit dem Vorschlag der mit mehr
als 25 % an der Gesellschaft beteiligten Carl Zeiss AG - vor, Herrn Dr. Michael
Kaschke, Mitglied des Vorstands der Carl Zeiss AG, Oberkochen, in den
Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Herrn Dr. Kaschke beginnt mit dem Ende
der Hauptversammlung vom 4. März 2010 und hat eine Dauer bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2013
bis 30. September 2014 beschließt.Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen für Herrn Dr. Michael Kaschke:Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren
Kontrollgremien in anderen Unternehmen: * Mitglied des Aufsichtsrats der Siltronic AG, München * Mitglied des Aufsichtsrats der Henkel AG & Co. KGaA, DüsseldorfMitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtrats- und vergleichbaren
Kontrollgremien in Unternehmen der Carl Zeiss Gruppe: * Vorsitzender des Board of Directors der Carl Zeiss Co. Ltd., Tokio, Japan * Vorsitzender des Board of Directors der Carl Zeiss Pte. Ltd., Singapur * Vorsitzender des Board of Directors der Carl Zeiss India (Bangalore) Ltd.,
Bangalore * Vorsitzender des Board of Directors der Carl Zeiss Co. Ltd., Seoul,
Südkorea * Vorsitzender des Board of Directors der Carl Zeiss Far East Co. Ltd.,
Kowloon, Hongkong * Vorsitzender des Board of Directors der Carl Zeiss (Pty.) Ltd., Randburg,
Südafrika * Vorsitzender des Board of Directors der Carl Zeiss Australia Pty., Ltd.,
Camperdown,Australien * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Carl Zeiss Financial Services GmbH,
Oberkochen * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Carl Zeiss MicroImaging GmbH, Jena * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Carl Zeiss MicroImaging Inc., Thornwood,
USA * Mitglied des Aufsichtsrats der Carl Zeiss Vision Holding GmbH, Aalen 8. Beschlussfassung über SatzungsänderungenDas am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sieht eine Neuregelung der Fristenberechnung
für die Einberufung der Hauptversammlung in § 121 Abs. 7 AktG vor.Zur Anpassung an diese Neuregelung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 20
Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:"Die Hauptversammlung ist mindestens 36 Tage vor dem Tage der Versammlung
einzuberufen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Einberufung sind
nicht mitzurechnen."Ferner schlagen Vorstand und Aufsichtrat vor,§ 21 Abs. 1, Satz 2 der Satzung wie
folgt neu zu fassen:"Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der
Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen."Außerdem schlagen Vorstand und Aufsichtrat vor,§ 21 Abs. 3 der Satzung wie folgt
neu zu fassen:"Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse in Textform und in deutscher oder englischer Sprache
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen."Weiterhin schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 22 Abs. 2 Satz 2 der Satzung
wie folgt neu zu fassen:"Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; in der Einberufung der
Hauptversammlung kann eine Erleichterung für die Formwahrung bestimmt werden."II.Voraussetzungen für die Teilnahme an der HauptversammlungZur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
die Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur
Hauptversammlung anmelden. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in
Textform erstellter, auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung (also auf den 11. Februar 2010, 00:00 Uhr) bezogener besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssenin deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse bis spätestens am 25. Februar 2010, 24:00 Uhr, zugehen:Carl Zeiss Meditec AG
c/o Commerzbank AG
ZTBM 3.2.4 General Meeting / Proxy Voting
60261 Frankfurt am MainIII.StimmrechtsvertretungAktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
kön-nen ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut
oder eine Ak-tionärsvereinigung, ausüben lassen.Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere,
mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder
In-stitution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) zu
erteilen.Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
ande-ren, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten
Personen oder Institutionen bitten wir die Einzelheiten der Bevollmächtigung bei
dem Kreditinstitut oder dem sonstigen vorstehend genannten Vollmachtsnehmer zu
erfragen.Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch
wei-sungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche von der Gesellschaft benannt
werden, vertreten lassen können.Diejenigen Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möch-ten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte der Hauptversammlung. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung
möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen oder
An-trägen oder der Abgabe von Erklärungen stehen die Stimmrechtsvertreter nicht
zur Verfügung. Auch an einer Abstimmung über weitergehende Gegenanträge und
sons-tige während der Hauptversammlung gestellte Anträge können die
Stimmrechtsvertre-ter nicht teilnehmen. Sie werden sich in diesen Fällen der
Stimme enthalten. Voll-macht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen bis spä-testens zum Ablauf des 3. März 2010 bei den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingehen:
Carl Zeiss Meditec AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241
München, Deutschland, Fax: +49 (0)89 / 88 96 906 - 66 E-Mail:
meditec.zeiss@better-orange.de.Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur
Voll-machts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptver-sammlung von ihrer Depotbank. Informationen zur
Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse
http://www.meditec.zeiss.de/hv zur Verfü-gung. Persönliche Auskunft erhalten
unsere Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der
Telefon-Nummer +49 (0) 89 / 889 690 620.Auf der Internetseitehttp://www.meditec.zeiss.de/hv können Sie Formulare für die
Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht herunterladen. Ein Vollmachtsformular
finden Sie außerdem auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung.Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an
folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt
werden:meditec.zeiss@better-orange.deIV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
HauptversammlungIm Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 81.309.610,00 und ist eingeteilt in 81.309.610 Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 81.309.610 Stimmrechte.
V.Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, §
131 Abs. 1 Aktiengesetz)Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktiengesetzAktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht 500.000
Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Carl Zeiss Meditec AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum
1. Februar 2010 bis 24:00 Uhr zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen
an folgende Adresse:Carl Zeiss Meditec AG
- Vorstand -
Göschwitzer Straße 51 - 52
07745 JenaBekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadressehttp://www.meditec.zeiss.de/hv bekannt gemacht
und den Aktionären mitgeteilt.Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktiengesetzDarüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten: * per Post an:Carl Zeiss Meditec AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München * per Telefax an die Nr.+49 (0)89 / 88 96 906 - 66 * per E-Mail an die Adresse:meditec.zeiss@better-orange.deWir werden Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 14 Tage vor dem
Tag der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also
bis zum 17. Februar 2010, 24:00 Uhr, bei uns eingehen, im Internet
unterhttp://www.meditec.zeiss.de/hv nach den gesetzlichen Regeln zugänglich
machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktiengesetzIn der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht
nicht besteht.VI.Organisatorische HinweiseAktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten,
diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft (Vorstandsbüro, Göschwitzer
Straße 51-52, 07745 Jena, Fax: 03641-220-102 oder per E-Mail an
investors@meditec.zeiss.com
die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.VII.Veröffentlichungen auf der InternetseiteDiese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen
und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unterhttp://www.meditec.zeiss.de/hv zur
Verfügung.Jena, im Januar 2010Carl Zeiss Meditec AGDer Vorstand[HUG#1375755] --- Ende der Mitteilung --- Carl Zeiss Meditec AG
Göschwitzer Straße 51-52 Jena DeutschlandWKN: 531370;ISIN: DE0005313704;Index:TecDAX,Prime All Share,TECH All Share;
Notiert: Freiverkehr in Börse Stuttgart,
Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg,
Freiverkehr in Börse Berlin,
Freiverkehr in Börse Düsseldorf,
Freiverkehr in Bayerische Börse München,
Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover,
Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse,
Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse;
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CDAX | 1 682,51 | 0,92% | |
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