30.10.2017 20:40:43
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Google antwortet auf Kartellstrafe der EU
Von Natalia Drozdiak
BRÜSSEL (Dow Jones)--Google wirft der Europäischen Union vor, bei Verhängung ihrer Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen den US-Internetkonzern Fakten falsch dargestellt zu haben. Auch habe die Behörde keine ausreichenden Beweise vorgelegt, dass Google mit seinem Verhalten Konkurrenten geschadet habe. Das geht aus einer Zusammenfassung eines Einspruchs hervor, den der Konzern gegen das Urteil eingereicht hatte.
Google hatte den Einspruch bereits im September eingereicht, doch die Einzelheiten der Argumentation des Konzerns wurden erst am Montag von der EU veröffentlicht.
Der Konzern ficht die Entscheidung der Brüsseler Behörde von Ende Juni an, wonach Google die Marktdominanz seiner Suchmaschine missbraucht haben soll, um seine eigenen Shopping-Vergleichsportale zu begünstigen und die von Konkurrenten zu benachteiligen. Neben der Rekordstrafe verlangte die EU-Kommission auch Änderungen bei den Geschäftspraktiken von Google in Europa.
Diese Auflagen muss Google trotz des Einspruchs beim höchsten Gerichtshof der EU erfüllen. Das Gerichtsverfahren könnte sich über Jahre hinziehen.
In dem Einspruch bei Gericht argumentiert Google, die EU habe die Fakten verzerrt und sich bei ihrer Analyse im Zusammenhang mit den Shopping-Anzeigen geirrt, die oft über den Suchergebnissen angezeigt werden, wenn ein Nutzer nach einem Produkt sucht.
Laut EU benachteiligen solche Anzeigen illegalerweise andere Shopping-Vergleichs-Dienste, deren Ergebnisse weiter unten aufgeführt würden. Die EU habe einen Fehler gemacht, weil sie davon ausgehe, dass unterschiedlich behandelte Anzeigen und Suchergebnisse eine Bevorzugung darstellten, argumentiert der US-Konzern.
Auch habe die Behörde in ihrer Entscheidung nicht belegt, dass sich der Suchverkehr zu den Seiten von Konkurrenten durch das Verhalten von Google verringert habe. Zudem habe die EU nicht die Konkurrenz von Handelsplattformen wie Ebay oder Amazon miteinbezogen.
Eine EU-Sprecherin sagte dazu am Montag, die Kommission werde ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/DJN/sha/flf
(END) Dow Jones Newswires
October 30, 2017 15:41 ET (19:41 GMT)
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