War Copilot krank? 27.03.2015 17:28:47

Germanwings-Copilot gab laut Anwaltschaft wohl Erkrankung nicht an

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte nach Durchsuchungen der Wohnungen des Co-Piloten in Düsseldorf und Rheinland-Pfalz mit, dass Dokumente medizinischen Inhalts sichergestellt worden seien. Diese weisen den Ermittlern zufolge auf eine "bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen" hin.

"Der Umstand, dass dabei u.a. zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen gefunden wurden, stützt nach vorläufiger Bewertung die Annahme, dass der Verstorbene seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat."

Ein Abschiedsbrief oder ein Bekennerschreiben sei nicht gefunden worden, so die Staatsanwaltschaft. "Ebensowenig haben sich Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens ergeben."

Mit den neuen Erkenntnissen verdichten sich die Hinweise darauf, dass der Co-Pilot den Airbus A320 willentlich abstürzen ließ. Die Staatsanwaltschaft Marseille hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass nach derzeitigem Ermittlungsstand der Co-Pilot den Sinkflug - und letztlich den Absturz des Flugzeuges - bewusst eingeleitet hat. Das Flugzeug mit 150 Personen an Bord zerschellte auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf. Unter den Toten sind nach letzten vorliegenden Informationen vermutlich 75 Deutsche und viele Spanier.

Am Freitagmorgen hatte bereits das Luftfahrtbundesamt mitgeteilt, dass der Co-Pilot einen so genannten SIC-Hinweis in den Unterlagen habe, wonach er sich "besonders regelhaften medizinischen Untersuchungen" unterziehen musste. "Wir haben eine Pilotenlizenz und ein Tauglichkeitszeugnis", sagte Behördensprecher Holger Kasperski zu Dow Jones Newswires. "Da gibt es den Hinweis SIC." Dieser Vermerk bedeutet laut dem Sprecher, dass eine regelmäßige ärztliche Kontrolle geboten ist: "SIC heißt, besonders regelhafte medizinische Untersuchungen sind erforderlich."

Zuletzt sei der entsprechende Vermerk im Juli 2014 ins Tauglichkeitszeugnis des Copiloten gesetzt worden. Das Tauglichkeitszeugnis werde jährlich erneuert, sagte Kasperski. Was sich hinter dem Vermerk verberge, werde aus datenrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt. "Das liegt dann voll und ganz in der Verantwortung des Mediziners", sagte der Sprecher. Dieser müsse ein zugelassener Flugmediziner sein.

Von der Lufthansa hieß es, dass man keinerlei Hinweise auf ein Burnout oder andere psychischen Probleme des Co-Piloten gehabt habe. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht sehe die Lufthansa lediglich, ob eine Person den physischen und mentalen Test bestanden habe. Über die konkreten Unterlagen verfügten die Ärzte. Lufthansa prüfe nun, ob man das Auswahlverfahren ändern müsse.

Dem bisherigen Ermittlungsstand zufolge hatte der Co-Pilot den Flugkapitän auf dem Unglücksflug ausgesperrt und den Absturz des Airbus am Dienstag bewusst herbeigeführt. Anders als bisher in Europa ist es den USA üblich, dass ein Mitglied des Kabinenpersonals in das Cockpit kommt, wenn Pilot oder Co-Pilot dieses verlassen.

Der Stimmenrekorder der Maschine wurde schnell nach dem Absturz gefunden. Aktuell läuft die Suche nach der zweiten Blackbox des Germanwings-Flugzeugs, mit dem sich die Ermittler weiteren Aufschluss über das Unglück erhoffen. Dieser zweite Teil enthält alle Flugdaten wie Druck, Flughöhe oder Temperatur.

  DJG/kla/mgo

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   FRANKFURT (Dow Jones)

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