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29.07.2014 12:35:31

Forderung nach Postbank-Schadensersatz gegen Deutsche Bank weiter offen

   Von Olaf Ridder

   Die Deutsche Bank muss ehemaligen Postbank-Kleinaktionären möglicherweise doch noch Geld nachzahlen. Der Bundesgerichtshof sprach im Rechtsstreit um Schadensersatzforderungen eines Kleinaktionärs wegen der Postbank-Übernahme zwar kein direktes Urteil, kassierte allerdings die Entscheidung der Vorinstanz.

   Eine wesentliche Frage, die der Kläger aufgeworfen hatte, sei nicht geklärt worden, erklärte der BGH und wies das OLG Köln an, sie zu prüfen. Im Kern geht es bei dem Verfahren um die Frage, ob die Deutsche Bank zu einem früheren Zeitpunkt verpflichtet gewesen wäre, ein Angebot für die ausstehenden Postbank-Aktionäre vorzulegen.

   Im Oktober 2010 hatte die Deutsche Bank ein freiwilliges Übernahmeangebot für die Postbank zu einem Preis von 25 Euro je Aktie unterbreitet. Das Börsenjournal Effecten Spiegel hatte daraufhin 150.000 Postbank-Aktien angedient.

   Anschließend erhob Effecten Spiegel Schadensersatzklage und verlangte 4,84 Millionen Euro zusätzlich für ihr Aktienpaket. Nach ihrer Einschätzung war die Deutsche Bank schon zu einem früheren Zeitpunkt nach dem Wertpapierhandelsgesetz gezwungen gewesen, ein Angebot für die restlichen Postbank-Aktien zu unterbreiten, weil sie eine Mindestanteils-Schwelle überschritten habe. Seinerzeit - und daraus ergibt sich die Schadensersatzforderung - war die Postbank noch deutlich höher an der Börse bewertet.

   Bislang hatten die Gerichte ablehnend geurteilt und erklärt, die zu jenem Zeitpunkt noch von der Deutschen Post gehaltenen Postbank-Aktien seien nicht der Deutschen Bank zuzurechnen gewesen. Der BGH hält es aber für möglich, dass mit einer Nachtragsvereinbarung zwischen Post und Deutscher Bank vom Januar 2009 eine Zurechnung im Rahmen eines "acting in concert" verbunden gewesen sein könnte.

   Das OLG Köln muss nun entscheiden, ob in der Nachtragsvereinbarung eine "Interessenschutzklausel" enthalten war, "aufgrund derer das Abstimmungsverhalten der beiden Vertragspartner in den Hauptversammlungen der Postbank abgestimmt" wurde.

   Die Deutsche-Bank-Aktie drehte nach Bekanntwerden der Entscheidung stärker ins Minus. Händler sprachen von einer Fehlinterpretation. In ersten Schlagzeilen sei davon die Rede gewesen, die Deutsche Bank habe das Verfahren verloren. Daraufhin hätten einige von Computer-Algorithmen getriebene Handelsmaschinen Verkaufsorders ausgelöst und den Aktienkurs deutlich ins Minus gedrückt. Mittlerweile hat sich die Aktie wieder erholt.

   Mitarbeit: Michael Denzin

   DJG/WSJ/kla

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   July 29, 2014 06:28 ET (10:28 GMT)

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