Lufthansa Aktie
WKN: 823212 / ISIN: DE0008232125
23.03.2014 15:08:50
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Experte: Tarifeinheit darf kleine Gewerkschaften nicht abwürgen
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Lufthansa (Deutsche Lufthansa) muss nach Experten-Einschätzung auch künftig mit einer Vielzahl von Gewerkschaften in ihrem Haus auskommen. Er sehe im Moment bei der großen Koalition nicht den politischen Willen, das "extrem heiße Eisen" einer gesetzlichen Regelung des Arbeitskampfrechts anzufassen, sagte der Arbeitsrechtler Daniel Schultheis der Nachrichtenagentur dpa. Nicht umsonst sei das Arbeitskampfrecht über Jahrzehnte allein durch die Rechtsprechung geregelt worden.
Die Bundesregierung sei gut beraten, sich die Begründung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010 genau anzusehen, mit der das Gericht dem bis dahin geltenden Grundsatz der Tarifeinheit eine Absage erteilt hatte. Eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit könne dazu führen, dass andere Gewerkschaften für den Betrieb keine weiteren Tarifverträge durchsetzen können.
Die Gewerkschaften würden dann jeden Regelungsversuch inklusive einer verbindlichen Schlichtung als Frontalangriff auf das Streikrecht verstehen und es "mit Klauen und Zähnen" verteidigen, sagte der Jurist der Kanzlei Simmons & Simmons in Düsseldorf.
"Gesetzliche Eingriffe dürfen nicht dazu führen, dass Spartengewerkschaften unter keinen Umständen mehr zu Tarifabschlüssen kommen können", warnte Schultheis. Dies wäre seiner Auffassung nach zu befürchten, wenn nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten solle, die im jeweiligen Betrieb die meisten Beschäftigten vertritt.
Denkbar sei es hingegen, innerhalb eines Unternehmens nach den Mehrheitsverhältnissen in den verschiedenen Berufsgruppen zu differenzieren. Bei der Lufthansa könne es dann wie bislang separate Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften für Piloten, Flugbegleiter und Bodenpersonal geben - aber eben nicht mehr verschiedene Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für eine Berufsgruppe.
Vorstellen könne man sich auch ausgeweitete Friedenspflichten, die beispielsweise kleineren Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen untersagen, solange der Tarifvertrag der jeweils stärksten Gewerkschaft noch läuft, schlug der Jurist vor. Hier müsse dann aber darauf geachtet werden, dass die Spartengewerkschaften nicht über extrem lange Laufzeiten, die letztlich auch im Interesse des Unternehmens liegen könnten, "ausgehungert" werden./ceb/DP/stb

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