Ansprüche begründet 11.04.2019 15:27:00

EVN-Schiedsverfahren gegen Bulgarien ohne Zahlungen abgeschlossen

EVN-Schiedsverfahren gegen Bulgarien ohne Zahlungen abgeschlossen

Die EVN erhält zwar keine weiteren Zahlungen, bekommt aber Rechtssicherheit und sieht sich weiter als Langzeitinvestor im bulgarischen Markt, teilte das Unternehmen mit. Dass beide Parteien ihre jeweiligen Verfahrenskosten selber tragen müssen, sieht die EVN als Beleg, dass ihre Ansprüche begründet waren.

Auf die Bilanz hat die heutige Entscheidung keine Auswirkungen mehr - alle noch offenen Forderungen waren bereits abgeschrieben. Allerdings bleibt die EVN als Verfahrenkosten auf einem einstelligen Millionenbetrag sitzen.

Die EVN hat das Verfahren 2013 angestrebt, weil sie sich durch Maßnahmen der bulgarischen Regulierungsbehörden bei der Preisfestsetzung für Strom und der Vergütung von Erneuerbarer Energie geschädigt sah. 2017 kam es dann zu einem außergerichtlichen Vergleich in Bezug auf Ökostrom-Mehrkosten und Verzugszinsen. Dieser hatte für die EVN einen Wert von 127 Millionen Euro, die teilweise mit anderen Forderungen gegengerechnet wurden und sich in der EVN-Bilanz mit einem Plus von 38 Mio. Euro niederschlugen.

Das Schiedsverfahren lief aber weiter, wobei es seither vor allem um Regulierungsfragen gegangen sei, unter anderem um die Verzinsung von eingesetztem Kapital, sagte EVN-Sprecher Stefan Zach am Mittwochabend zur APA. Den genauen Streitwert für den heutigen Schiedsspruch könne man nicht beziffern, aber 2017 sei bereits "der Löwenanteil" der Forderungen der EVN erfüllt worden.

Wichtig sei für die EVN nun, dass die Entscheidung Sicherheit für künftige Entscheidungen der Regulierungsbehörde bringe, nachdem sie von beiden Seiten akzeptiert wird. "Damit sorgt sie für uns für bessere Planbarkeit", so Zach. Die EVN bekenne sich weiter zu ihrem Engagement in Bulgarien, wobei faire und transparente Rahmenbedingungen wichtig seien.

Grundsätzlich hat die EVN noch die Möglichkeit, den Schiedsspruch innerhalb der nächsten 120 Tage anzufechten, allerdings nur "aus sehr eng begrenzten Gründen", wie es in der Aussendung des Unternehmens heißt. Die Juristen prüfen nun den umfangreichen Spruch des International Center for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) bei der Weltbank, wo das Schiedsverfahren gelaufen ist.

tsk/mri

APA

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Bildquelle: EVN / Rumpler,EVN / Kargl

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