Dieselaffäre 09.07.2020 17:59:38

EuGH-Urteil zum VW-Abgasskandal: Geschädigte dürfen in Heimat klagen - VW-Aktie stabil

EuGH-Urteil zum VW-Abgasskandal: Geschädigte dürfen in Heimat klagen - VW-Aktie stabil

Die Verbraucher müssten nicht in Deutschland, wo Volkswagen (VW) seinen Sitz hat, vor Gericht ziehen, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-343/19).

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist. Normalerweise müsste eine Klage in demjenigen Staat eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist.

Die Luxemburger Richter entschieden nun grundsätzlich, dass in Fällen wie dem VW-Abgasskandal eine Ausnahme von den gängigen gerichtlichen Zuständigkeiten vorliegt. Der Ort der Verwirklichung des Schadens liege im konkreten Fall in Österreich. Zudem könne ein Autohersteller, der beim Bau eines Fahrzeugs eine unzulässige Manipulation vornimmt, davon ausgehen, dass er vor den Gerichten desjenigen Landes verklagt wird, in dem er die Autos verkauft.

Zum Handelsschluss ging die VW-Aktie via XETRA 0,13 Prozent fester bei 135,60 Euro aus dem Handel.

/wim/DP/mis

LUXEMBURG (dpa-AFX)

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Bildquelle: Sean Gallup/Getty Images,Vladi333 / Shutterstock.com

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