Nochmalige Prüfung |
08.07.2020 12:39:42
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EuG senkt EU-Kartellstrafe von 2014 gegen Infineon leicht
Das Gericht erklärte, man habe 10 bilaterale wettbewerbswidrige Absprachen festgestellt, die Infineon mit anderen Teilnehmern des Kartells getroffen habe, und reduzierte vor diesem Hintergrund das Strafmaß um weitere 5 Prozent. Die EU-Kommission hatte Infineon wegen 11 wettbewerbswidriger Kontakte vor sechs Jahren zur Zahlung von 82,8 Millionen Euro verdonnert.
Dagegen hatte sich Infineon auf dem Gerichtsweg gewehrt. Nachdem das EuG die Strafe zunächst bestätigte, verwies der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Fall 2018 zur erneuten Prüfung an das EuG zurück. Die Richter dort folgten der Argumentation von Infineon, wonach die Kommission nur fünf der angeblich elf Kontakte geprüft habe. Jetzt entschied das Gericht, dass es fünf der nicht überprüften sechs Kontakte aber doch gab.
Infineon will das Urteil nach Angaben eines Sprechers mit seinen Anwälten prüfen und dann entscheiden, ob erneut Rechtsmittel eingelegt werden. Der Konzern hat immer bestritten, sich ungesetzlich verhalten zu haben.
FRANKFURT (Dow Jones)
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