EuGH-Entscheidung |
06.09.2017 11:49:41
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EU-Milliardenstrafe für Intel wird neu geprüft
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, dass der Fall noch einmal vom EU-Gericht aufgerollt werden muss. Damit dürfte sich das Verfahren um die bereits im Mai 2009 verhängte Strafe von 1,06 Milliarden Euro noch mehrere weitere Jahre hinziehen.
Die EU-Kommission hatte den Chip-Riesen wegen des Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Der Brüsseler Behörde zufolge hatte Intel von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, die Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD (Advanced Micro Devices) zu kaufen. Außerdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die deutsche Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen.
Intel war 2014 beim EU-Gericht mit einer Klage gegen das Bußgeld gescheitert. EuGH-Gutachter Nils Wahl sah in der Entscheidung des EU-Gerichts Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte. Daher müsse es nun unter Berücksichtigung der Argumente von Intel noch einmal prüfen, ob die Rabatte den Wettbewerb einschränken konnten, entschied der EuGH. Intels Einwände, die Kommission sei räumlich nicht zuständig gewesen einen Missbrauch zu bestrafen, und habe zudem mit Verfahrensfehlern die Möglichkeiten des Konzerns zur Verteidigung geschmälert, wurden hingegen abgeschmettert.
Im Kern monierte der EuGH, dass es sich das EU-Gericht bei seiner Ablehnung der Intel-Berufung zu einfach gemacht habe. Es schloss sich der Ansicht der Kommission an, "wonach Treuerabatte, die ein Unternehmen in marktbeherrschender Stellung gewa?hre, bereits ihrer Art nach geeignet seien, den Wettbewerb zu beschra?nken". Daher hielt das EU-Gericht die Prüfung aller Umstände und Tests von Wettbewerbern für unnötig. Diese Analyse soll es nun nachholen.
Intel muss sich zugleich nicht allzugroße Hoffnungen machen: Wie der EuGH betonte, hatte die Kommission alle Umstände bewertet und auf dieser Basis das Bußgeld verhängt. Es geht also nur darum, die Analyse der Kommission noch einmal auf den Prüfstand zu stellen - worauf das EU-Gericht verzichtet hatte.
Das Intel-Bußgeld war lange die höchste EU-Wettbewerbsstrafe für ein einzelnes Unternehmen. Im vergangenen Juni brummte die Kommission dann Google (Alphabet C (ex Google)) ein Rekordbußgeld von 2,4 Milliarden Euro auf. Auch in diesem Fall gehen Experten von einem längeren juristischen Tauziehen aus./so/DP/oca
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