Strafzahlungen möglich |
20.02.2019 10:22:00
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Ermittler leiten auch gegen Daimler Diesel-Bußgeldverfahren ein
Strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Daimler-Mitarbeiter wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung gibt es schon seit dem Frühjahr 2017. Hintergrund ist der Einsatz von mutmaßlich illegalen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen. Das Bußgeldverfahren ist neu und richtet sich gegen Daimler als Konzern. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Firmen sind nicht möglich, sie können sich nur gegen Einzelpersonen richten.
Daimler betonte, das Unternehmen kooperiere auch in diesem Fall mit den Ermittlungsbehörden. Weiter dazu äußern wollte sich der Konzern nicht.
Nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hat Daimler illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz verwendet. Die Behörde hat den Autobauer deshalb zum Rückruf von europaweit rund 700 000 Autos - davon 280 000 in Deutschland, verpflichtet, um dort eine neue Version der Motorsteuerungssoftware aufzuspielen. Daimler hat vergangenen Herbst mit den Updates begonnen, bestreitet aber, dass die Funktionen illegal sind, und hat Widerspruch gegen die KBA-Anordnung eingelegt.
Im Sommer 2017 hatte der Konzern angekündigt, drei Millionen Diesel per Software-Update nachzurüsten, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Die 700 000, die von dem amtlichen Zwangsrückruf betroffen sind, gehören dazu.
STUTTGART (dpa-AFX)
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