Eilverfahren |
29.08.2017 16:09:00
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Air Berlin-Aktie im Minus: Germania will per Gericht Darlehen an Air Berlin verhindern
Die Bundesregierung hat den Kredit von 150 Millionen Euro angekündigt, das Geld wurde bislang aber noch nicht ausgezahlt. "Der Kredit befindet sich in der technischen Umsetzung", hieß es noch am Montag. Mit dem Geld soll erreicht werden, dass der Flugbetrieb aufgrund des Insolvenzantrags eingestellt werden muss. Wann der Kredit ausgezahlt wird, steht noch in den Sternen. Am Dienstag war im zuständigen Wirtschaftsministerium zunächst kein Sprecher für eine Stellungnahme zu erreichen.
"Nicht marktüblich"
Germania hat das Eilverfahren laut Gericht mit dem Ziel beantragt, der Bundesregierung zu untersagen, Bürgschaften zu stellen, die nicht marktüblichen Bedingungen entsprechen, bevor die Europäische Kommission diese Art der Beihilfe genehmigt hat. Der Antrag richtet sich demnach gegen die Bundesrepublik, vertreten durch die drei Bundesministerien für Verkehr, für Wirtschaft und für Finanzen. Germania hat den Angaben zufolge hilfsweise beantragt, möglicherweise bereits gestellte Bürgschaften rückabzuwickeln und abzuwarten, bis die Europäische Kommission diese genehmigt hat.
Zur Begründung hat Germania dem Gericht zufolge angeführt, die Bundesregierung beabsichtige, die Lufthansa einseitig zu bevorzugen. Mit dieser Luftfahrtgesellschaft solle ein "deutscher Champion" geschaffen werden, der die wesentlichen Vermögenswerte von Air Berlin zum Nachteil der Wettbewerber, des freien Wettbewerbs und der Kunden übernehmen solle. Damit würde die Regierung mittelbar ein privatwirtschaftliches Übernahmeverfahren zu Gunsten eines einzelnen Anbieters beeinflussen und dessen marktbeherrschende Stellung weiter verstärken, so laut Gerichtspressestelle der Vorwurf von Germania.
Den Bürgschaften stehe keine marktkonforme Gegenleistung gegenüber, zitierte das Gericht weiter. Die Begründung der Regierung, die Bürgschaften seien notwendig, um den Flugbetrieb der nächsten Zeit zu sichern, sei aus Sicht von Germania nicht nachvollziehbar. Zugleich verstoße die Gewährung dieser Beihilfen gegen Europarecht. Die Interessen der Kunden, die bereits Flüge für die nächste Zeit gebucht hätten, könnten auch auf andere Weise sichergestellt werden, unter anderem, indem die Kunden auf andere Verkehrswege oder -träger auswichen.
Die Air Berlin-Aktie büßt im Xetra-Handel am Dienstag zeitweise mehr als 4 Prozent ein.
Von Stefan Lange
BERLIN (Dow Jones)
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