25.03.2015 18:18:54
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EANS-Adhoc: ANDRITZ AG / Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG
=------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------------
Sonstiges 25.03.2015
Die Übernahmekommission hat der Andritz AG am 25.03.2015 die Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG übermittelt. Gegenstand des Verfahrens war die Prüfung, ob im Zusammenhang mit den im August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ AG, insbesondere Custos Privatstiftung bzw. Certus Beteiligungs-GmbH durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ AG ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde (§§ 22ff ÜbG).
Die Übernahmekommission sprach aus, dass keine Verletzung der Angebotspflicht vorliegt und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss. Custos Privatstiftung kann mit wenigen Ausnahmen ihr zurechenbare Stimmrechte zwischen 26% und 30% jedenfalls bis zum 30.06.2018 ausüben.
Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
March 25, 2015 12:47 ET (16:47 GMT)- - 12 47 PM EDT 03-25-15
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