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25.03.2015 17:47:46

EANS Adhoc: Andritz AG

EANS-Adhoc: ANDRITZ AG / Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Sonstiges

25.03.2015

Die Übernahmekommission hat der ANDRITZ AG am 25.03.2015 die Entscheidung zum

Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG übermittelt. Gegenstand des Verfahrens war

die Prüfung, ob im Zusammenhang mit den im August 2014 von den Kernaktionären

der ANDRITZ AG, insbesondere Custos Privatstiftung bzw. Certus Beteiligungs-GmbH

durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines

seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ AG ein

Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde (§§ 22ff ÜbG).

Die Übernahmekommission sprach aus, dass keine Verletzung der Angebotspflicht

vorliegt und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss. Custos

Privatstiftung kann mit wenigen Ausnahmen ihr zurechenbare Stimmrechte zwischen

26% und 30% jedenfalls bis zum 30.06.2018 ausüben.

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer

Head of Investor Relations

Tel.: +43 316 6902 2979

Fax: +43 316 6902 465

mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Andritz AG

Stattegger Straße 18

A-8045 Graz

Telefon: +43 (0)316 6902-0

FAX: +43 (0)316 6902-415

Email: welcome@andritz.com

WWW: www.andritz.com

Branche: Maschinenbau

ISIN: AT0000730007

Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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