09.07.2015 20:28:40
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DGAP-Stimmrechte: CANCOM SE
CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
CANCOM SE
09.07.2015 20:29
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015
erhalten:
Herr Christian Vogel-Claussen, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CANCOM
SE, München, Deutschland am 15.01.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 3,41% (das entspricht 507583
Stimmrechten) betragen hat.
3,41% der Stimmrechte (das entspricht 507583 Stimmrechten) sind Herrn
Vogel-Claussen gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz
2 WpHG zuzurechnen.
Herr Christian Vogel-Claussen, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CANCOM
SE, München, Deutschland am 07.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,46% (das entspricht 366399
Stimmrechten) betragen hat.
2,46% der Stimmrechte (das entspricht 366399 Stimmrechten) sind Herrn
Vogel-Claussen gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz
2 WpHG zuzurechnen.
Die Astellon Capital Partners LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
CANCOM SE, München, Deutschland am 15.01.2015 die Schwelle von 3% der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,41% (das entspricht
507583 Stimmrechten) betragen hat.
3,41% der Stimmrechte (das entspricht 507583 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die Astellon Capital Partners LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 09.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
CANCOM SE, München, Deutschland am 07.07.2015 die Schwelle von 3% der
Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,46% (das entspricht
366399 Stimmrechten) betragen hat.
2,46% der Stimmrechte (das entspricht 366399 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Herr Bernd Ondruch, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
09.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE,
München, Deutschland am 15.01.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 3,41% (das entspricht 507583
Stimmrechten) betragen hat.
3,41% der Stimmrechte (das entspricht 507583 Stimmrechten) sind Herrn
Ondruch gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG
zuzurechnen.
Herr Bernd Ondruch, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
09.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE,
München, Deutschland am 07.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,46% (das entspricht 366399
Stimmrechten) betragen hat.
2,46% der Stimmrechte (das entspricht 366399 Stimmrechten) sind Herrn
Ondruch gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG
zuzurechnen.
09.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet: http://www.cancom.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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