07.11.2016 15:20:40

DGAP-News: Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung

(EU) Nr. 2016/1052

07.11.2016 / 15:20

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Pressemitteilung

Aktienrückkauf

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.

2016/1052

Berlin, 07. November 2016: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 01.11.2016

beschlossen, eigene Aktien über die Börse zurückzukaufen. Das Gesamtvolumen

des Aktienrückkaufs ist auf 5,0 Mio. Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt. Der

Höchstpreis je Aktie ist auf 80,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt. Der

Aktienrückkauf beginnt am 08. November 2016 und wird spätestens zum 31.

März 2017 beendet sein.

Der Beschluss folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2016

zum Erwerb eigener Aktien. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung

der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört

insbesondere auch die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des

Erwerbs von Unternehmen und die Bedienung von

Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Der Aufsichtsrat hat dem

Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

Das Rückkaufprogramm findet unter Einhaltung der Vorgaben der Artikel 5, 14

und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den

Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission

vom 8. März 2016 (Delegierten-Verordnung) statt mit Ausnahme des

Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art 5 Abs. 2 der

Marktmissbrauchsverordnung vorgesehen.

Der Rückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Hypoport AG durch

Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das

Kreditinstitut muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit

den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der

Hauptversammlungsermächtigung einhalten. Das Kreditinstitut trifft seine

Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Hypoport AG

gemäß Art. 4 Abs. 2 b) Delegierter Verordnung unabhängig und unbeeinflusst

von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die

Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist

insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der

Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen

Vorgaben einzuhalten.

Das Kreditinstitut darf bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an

der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte

dieser höher sein) den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der

betreffenden Börse nicht überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut,

laut Ermächtigung der Hauptversammlung, den am Handelstag durch die

Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Hypoport AG im XETRA-

Handelssystem (oder den eines vergleichbaren Nachfolgesystems) an der

Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und

um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner

an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen

Tagesumsatzes der Hypoport-Aktie an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt,

erwerben. Das durchschnittliche Handelsvolumen ergibt sich aus dem

durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung

des Programms.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit

aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder

aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß

Delegierter Verordnung regelmäßig auf der Internetseite http://

www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.

Über die Hypoport AG

Der Hypoport-Konzern ist ein technologiebasierter Finanzdienstleister. Das

Geschäftsmodell basiert auf den drei voneinander profitierenden

Geschäftsbereichen Institutionelle Kunden, Privatkunden und

Finanzdienstleister. In allen drei Geschäftsbereichen befasst sich der

Hypoport-Konzern mit dem Vertrieb von Finanzdienstleistungen, ermöglicht

oder unterstützt durch Finanz-Technologie (FinTech).

Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen von Hypoport, entwickelt

und betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz EUROPACE die größte

deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und

Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt mehr als 350 Partner

aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere

tausend Nutzer wickeln monatlich etwa 35.000 Transaktionen mit einem

Volumen von rund 4 Mrd. Euro pro Monat über EUROPACE ab.

Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co. AG ist ein

internetbasierter und ungebundener Finanzvertrieb.

Die Dr. Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den

Bereichen Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit

1954 ist die DR. KLEIN Firmenkunden AG wichtiger

Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft und von gewerblichen

Immobilieninvestoren. Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt

rund 800 Mitarbeiter und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard

gelistet. Ende 2015 wurde Hypoport in den SDAX aufgenommen.

Kontakt:

Hypoport AG

Michaela Reimann

Leiterin Investor Relations & Public Affairs

Tel.: +49 (0)30 / 42086-1936

E-Mail: ir@hypoport.de

www.hypoport.de

Über die Aktie

ISIN DE 0005493365

WKN 549336

Börsenkürzel HYQ

Branche Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

Indizes SDAX

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07.11.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Hypoport AG

Klosterstraße 71

10179 Berlin

Deutschland

Telefon: +49/30 42086-0

Fax: +49/30 42086-1999

E-Mail: ir@hypoport.de

Internet: www.hypoport.de

ISIN: DE0005493365

WKN: 549336

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate

Exchange

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518081 07.11.2016

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