08.08.2014 13:39:03
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DGAP-Kapitalmarktinformation: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG (vink. NA)
DGAP-CMS: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
WKN 843002 ISIN DE0008430026
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München ('Münchener Rück') hat am 20. März 2014 beschlossen, dass im Zeitraum vom 01. Mai 2014 bis spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. April 2015 bis zu 13 Millionen Aktien der Münchener Rück (ISIN DE0008430026) zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro über die Börse erworben werden.
Der Erwerb eigener Aktien kann auch unter Einsatz von Derivaten, d.h. unter Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), von Kaufoptionen (Call-Optionen) oder einer Kombination aus beidem nach Maßgabe der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 30. April 2014 erfolgen. Unter Einsatz von Optionen dürfen eigene Aktien bis maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ermächtigung (30. April 2014) erworben werden. Beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Optionen gilt als aufzuwendender Kaufpreis der Optionsausübungspreis (ohne Nebenkosten).
Der Vorstand macht dabei von der am 30. April 2014 von der Hauptversammlung beschlosse-nen Ermächtigung Gebrauch.
Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro soll in mehreren Tranchen erfolgen. Eine erste Tranche wird am 08. August 2014 abgeschlossen. Eine zweite Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von 300 Mio. Euro soll im Zeitraum vom 11. August 2014 bis 07. November 2014 zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen erworben werden.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Aus-nahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) mit Ausnahme von Artikel 3 der EU-VO 2273/2003. Der Rückkauf kann im Auftrag und für Rechnung der Münchener Rück durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute erfolgen. Die Kreditinstitute müssen den Erwerb der Münchener-Rück-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 30. April 2014 einhalten.
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Münchener Rück entsprechend Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die Münchener Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes - wieder aufnehmen lassen.
Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzu-halten.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 30. April 2014 ge-nehmigten, gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden.
Unabhängig von dem vorliegenden Aktienrückkaufprogramm erwerben und veräußern Gesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe laufend und in untergeordnetem Umfang eigene Aktien für Belegschaftsaktienprogramme und zur Absicherung von Wertsteige-rungsrechten aus dem 'Long Term Incentive Plan' für den Vorstand und das obere Manage-ment. Die Vorgaben der von der Hauptversammlung am 30. April 2014 beschlossenen Ermächtigung werden dabei eingehalten.
Die Transaktionen werden entsprechend der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Münchener Rück regelmäßig unter www.munichre.com informieren.
München, den 08. August 2014
Der Vorstand
08.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München Königinstraße 107 80802 München Deutschland Internet: www.munichre.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / Aktienrückkauf
08.08.2014 13:39
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
WKN 843002 ISIN DE0008430026
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München ('Münchener Rück') hat am 20. März 2014 beschlossen, dass im Zeitraum vom 01. Mai 2014 bis spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. April 2015 bis zu 13 Millionen Aktien der Münchener Rück (ISIN DE0008430026) zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro über die Börse erworben werden.
Der Erwerb eigener Aktien kann auch unter Einsatz von Derivaten, d.h. unter Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), von Kaufoptionen (Call-Optionen) oder einer Kombination aus beidem nach Maßgabe der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 30. April 2014 erfolgen. Unter Einsatz von Optionen dürfen eigene Aktien bis maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ermächtigung (30. April 2014) erworben werden. Beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Optionen gilt als aufzuwendender Kaufpreis der Optionsausübungspreis (ohne Nebenkosten).
Der Vorstand macht dabei von der am 30. April 2014 von der Hauptversammlung beschlosse-nen Ermächtigung Gebrauch.
Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. Euro soll in mehreren Tranchen erfolgen. Eine erste Tranche wird am 08. August 2014 abgeschlossen. Eine zweite Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von 300 Mio. Euro soll im Zeitraum vom 11. August 2014 bis 07. November 2014 zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen erworben werden.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Aus-nahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) mit Ausnahme von Artikel 3 der EU-VO 2273/2003. Der Rückkauf kann im Auftrag und für Rechnung der Münchener Rück durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute erfolgen. Die Kreditinstitute müssen den Erwerb der Münchener-Rück-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 30. April 2014 einhalten.
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Münchener Rück entsprechend Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die Münchener Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes - wieder aufnehmen lassen.
Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzu-halten.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 30. April 2014 ge-nehmigten, gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden.
Unabhängig von dem vorliegenden Aktienrückkaufprogramm erwerben und veräußern Gesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe laufend und in untergeordnetem Umfang eigene Aktien für Belegschaftsaktienprogramme und zur Absicherung von Wertsteige-rungsrechten aus dem 'Long Term Incentive Plan' für den Vorstand und das obere Manage-ment. Die Vorgaben der von der Hauptversammlung am 30. April 2014 beschlossenen Ermächtigung werden dabei eingehalten.
Die Transaktionen werden entsprechend der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Münchener Rück regelmäßig unter www.munichre.com informieren.
München, den 08. August 2014
Der Vorstand
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