freenet AG
Büdelsdorf
ISIN: DE000A0Z2ZZ5 WKN: A0Z2ZZ
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), in der Messe Hamburg, Messehalle A4, Eingang Mitte, Raum Chicago, Messeplatz 1, 20357 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte (einschließlich der
nichtfinanziellen Erklärungen) für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von Euro 566.757.909,27 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 211.218.176,40 als Gesamtbetrag
der Dividende, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 355.539.732,87 auf neue Rechnung.
Gesamtbetrag der Dividende |
Euro |
211.218.176,40 |
Vortrag auf neue Rechnung |
Euro |
355.539.732,87 |
Bilanzgewinn |
Euro |
566.757.909,27 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 50.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses
durch den Vorstand mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,
wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet, der unverändert eine Dividende von
Euro 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag
vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
d.h. am 21. Mai 2019, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des
Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte
des Geschäftsjahres 2019 sowie des Geschäftsjahres 2020 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor,
die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts (Halbjahres-
und Quartalsfinanzberichte) des Geschäftsjahres 2019 und des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020 zu bestellen, wenn und
soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020 aufgestellt werden und einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden sollen.
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UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der freenet
AG für das Geschäftsjahr 2018, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch
(HGB), der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung über die Internetseite unserer Gesellschaft unter
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der freenet AG zugänglich gemacht.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen liegen ferner vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft (Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf; Deelbögenkamp 4c, 22297 Hamburg) zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.
Auch die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen und Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zugänglich.
GESAMTZAHL DER Aktien UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 128.061.016, eingeteilt in
128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien), die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
der freenet AG im Sinne von § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich auf 128.061.016. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 50.000 zu diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien,
aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Eintragung im Aktienregister
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind daher nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragen sind und die sich ferner rechtzeitig angemeldet haben. Für die Umschreibung von Aktien im Aktienregister
siehe unten den Abschnitt "Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag".
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Stimmrechten sind ferner nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse
Hauptversammlung freenet AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg
oder per E-Mail: hv@freenet.ag
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service zur Hauptversammlung elektronisch auf der Internetseite
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
anmelden.
Nach rechtzeitigem Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Anders als
die Anmeldung ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an
den Einlasskontrollen zur Hauptversammlung.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder
§ 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören,
als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Online-Service
Der Online-Service steht Aktionären auf der Internetseite
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
nach Eingabe der Aktionärsnummer und eines zugehörigen individuellen Zugangspassworts zur Verfügung. Die für die Registrierung
zum Online-Service erforderliche Aktionärsnummer und das Zugangspasswort werden mit den weiteren Unterlagen an die Aktionäre
übersendet. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur
Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle des individuellen Zugangspassworts ihr selbst gewähltes Zugangspasswort.
Weitere Hinweise zum Registrierungsverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Formular
sowie auf der oben genannten Internetseite. Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung zur Hauptversammlung steht der Online-Service
für Änderungen der Eintrittskartenbestellung, Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung zur Verfügung.
Bei Anmeldungen zur Hauptversammlung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und Unternehmen,
die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten
in Bezug auf die Nutzung unseres Online-Service. Einzelheiten können der oben genannten Internetseite entnommen werden.
Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien daher auch
nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist allein der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand entsprechen, der sich auf der Grundlage der Umschreibungsanträge
ergibt, die der Gesellschaft bis zum letzten Tag der Anmeldung zugegangen sind. Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters,
die in der Zeit vom 10. Mai 2019 bis 16. Mai 2019 (jeweils einschließlich) eingehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung
ab dem 17. Mai 2019 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record
Date) ist daher der 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ).
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, einschließlich des von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters, zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Aktionäre, die eine solche
Vollmacht erteilen möchten, müssen selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sein. Sie müssen daher am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Teilnahme angemeldet haben
(siehe oben die Abschnitte "Eintragung im Aktienregister" und "Anmeldung").
Für die Erteilung der Vollmacht sowie für deren etwaigen Widerruf und Nachweis genügt die Textform, soweit das Gesetz nicht
zwingend eine strengere Form verlangt; § 135 AktG bleibt unberührt. Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung
verwendet werden kann. Erfolgt die Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut, an eine Aktionärsvereinigung oder an durch §
135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen, richten sich die Anforderungen an die Vollmacht in Ermangelung besonderer Satzungsregelungen
nach den gesetzlichen Regelungen in § 135 AktG, d. h. insbesondere, dass die Vollmacht nachprüfbar festgehalten werden muss,
sowie nach den Besonderheiten der jeweiligen Bevollmächtigten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen dürfen Stimmrechte für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren
Inhaber sie aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben,
für die die Regelungen über die Vollmachten entsprechend gelten.
Als Service für unsere teilnahmeberechtigten Aktionäre wird wie bisher angeboten, sich durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; andere Aktionärsrechte können vom Stimmrechtsvertreter jedoch nicht
ausgeübt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Es ist jedoch zu beachten, dass der
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen oder zu erstmals in
der Hauptversammlung gestellten Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegennehmen kann. Er kann das Stimmrecht nur zu denjenigen
Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen er von den Aktionären Weisungen erhalten hat. Wird über Tagesordnungspunkte, Anträge
oder Wahlvorschläge abgestimmt, zu denen dem Stimmrechtsvertreter keine Weisungen vorliegen, so wird er sich dazu jeweils
der Stimme enthalten.
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 15. Mai 2019, 24:00 Uhr
(MESZ) - unter Nennung der Person des Erklärenden - schriftlich, per E-Mail oder anderweitig in Textform unter folgender Adresse
Hauptversammlung freenet AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg
oder per E-Mail: hv@freenet.ag
oder per Online-Service auf der Internetseite
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugegangen sein.
Vollmacht und Weisungen können in der vorstehend angegebenen Form eingehend bis 15. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) auch widerrufen
oder geändert werden. Bei widersprechenden Vollmachten und Weisungen bzw. Widerrufen oder Änderungen gilt jeweils die zuletzt
rechtzeitig bei der Gesellschaft eingegangene Vollmacht und Weisung bzw. ihr Widerruf oder ihre Änderung.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können in einer der vorstehend angegebenen
Formen übermittelt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch durch Vorlage der Vollmacht, die auch die Person des
Erklärenden benennt, bei persönlichem Erscheinen des Bevollmächtigten erbracht werden.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen
gilt als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht und etwaiger Weisungen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch zusammen mit der Eintrittskarte.
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL
Aktionäre können unter den nachstehenden Voraussetzungen ihre Stimmen unter Verwendung des hierfür auf der Eintrittskarte
enthaltenen Briefwahlformulars auch schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen (Briefwahl). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auch möglich über den Online-Service unter der oben genannten
Internetseite.
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig bei der Gesellschaft zur
Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben (siehe oben die Abschnitte "Eintragung im Aktienregister" und "Anmeldung").
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation unter der Anschrift
Hauptversammlung freenet AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg
oder per E-Mail: hv@freenet.ag
oder über den Online-Service auf der Internetseite
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
bis zum 15. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) übermittelt und auch widerrufen werden. Bei widersprechenden Briefwahlstimmen bzw.
Widerrufen oder Änderungen gilt die zuletzt rechtzeitig bei der Gesellschaft eingegangene Briefwahlstimme bzw. ihr Widerruf
oder ihre Änderung.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten
teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten
Stimmabgabe für die betreffenden Aktien.
HINWEISE ZUR NUTZUNG DES ONLINE-SERVICE BEI STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE ODER DURCH BRIEFWAHL
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung zur Hauptversammlung steht den Aktionären der Online-Service für Änderungen der Vollmachts-
und Weisungserteilung sowie der Briefwahl bis zum 15. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) zur Verfügung. Bei Nutzung des Online-Service
zur Hauptversammlung können keine Weisungen erteilt und keine Briefwahlstimmen abgeben werden zu etwaigen Abstimmungen über
eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung
nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich bzw. bekannt gemacht worden sind oder erst in der Hauptversammlung vorgebracht
werden. Ebenso kann der Online-Service nicht für Wortmeldungen oder Fragen zur bzw. in der Hauptversammlung genutzt werden
und es können keine Anträge gestellt und keine Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse abgegeben werden.
Bei Anmeldungen zur Hauptversammlung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und Unternehmen,
die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten
in Bezug auf die Nutzung des Online-Service. Einzelheiten können der oben genannten Internetseite entnommen werden.
Weitere Hinweise finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie auf der oben genannten
Internetseite.
ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSRECHTE
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und im Bundesanzeiger und im Internet unter
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen
muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ) schriftlich unter der Adresse
freenet AG Vorstand HV-Management Hollerstraße 126 24782 Büdelsdorf
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz
unter
hv@freenet.ag
zugegangen sein. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der
gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3 sowie § 70 AktG) vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Veröffentlichung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären vor der Hauptversammlung (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)
Gegenanträge von im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu bestimmten Punkten der Tagesordnung und Vorschläge solcher
Aktionäre zur Wahl des Abschlussprüfers werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich gemacht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gegenanträge müssen begründet werden. Ein Gegenantrag braucht von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung braucht dann nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers brauchen nicht begründet zu werden. Ein Wahlvorschlag braucht von der Gesellschaft
allerdings dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 Satz
1 AktG vorliegt. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers werden auch dann nicht zugänglich gemacht, wenn sie den Namen,
den ausgeübten Beruf oder den Wohnort der vorgeschlagenen Person nicht enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen für
das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend.
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie etwaige Wahlvorschläge
müssen der Gesellschaft bis zum 1. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Sie sind ausschließlich zu richten an:
freenet AG Vorstand HV-Management Hollerstraße 126 24782 Büdelsdorf
oder per Telefax: +49 (0) 4331 8373100 oder per E-Mail: hv@freenet.ag
Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von Aktionären vor der Hauptversammlung
veröffentlicht worden sind, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Voraussetzungen
darf der Vorstand die Auskunft verweigern (§ 131 Abs. 3 AktG).
Nach § 15 Abs. 4 der Satzung kann das Frage- und Rederecht in der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter zeitlich angemessen
beschränkt werden.
Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126, 127, 131 AktG sowie zu Einschränkungen dieser
Rechte finden sich unter der Internetadresse
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich in der Anlage zu dieser Einberufung.
Büdelsdorf, im April 2019
freenet AG
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die freenet AG, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf, verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre
(Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte,
Vollmachtempfänger) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der freenet AG rechtlich zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. §§
118 ff. AktG. Die freenet AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem
Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).
Die von der freenet AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen
Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der freenet AG und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der freenet AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene
Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Ungeachtet
dessen sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen (insbesondere
das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG), im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter
einsehbar.
Die freenet AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere
wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die
Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten
der freenet AG unter:
freenet AG Datenschutzbeauftragter Hollerstraße 126 24782 Büdelsdorf E-Mail: datenschutz@freenet.ag
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