Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktie

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft für 0 Euro bei ZERO ordern (zzgl. Spreads)

WKN: 843002 / ISIN: DE0008430026

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Analyse im Blick 05.12.2024 13:44:22

Deutsche Bank AG gibt Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie Hold

Deutsche Bank AG gibt Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie Hold

Deutsche Bank Research hat das Kursziel für Munich Re von 450 auf 535 Euro angehoben, aber die Einstufung auf "Hold" belassen. Die Zeit steigender Erwartungen an die Nettozinserträge, die den Besitzern europäischer Bankenaktien seit Jahresbeginn höhere Erträge als den Versicherern beschert habe, sollte bald vorbei sein, schrieb Analystin Rhea Shah in einem am Donnerstag vorliegenden Branchenausblick. 2025 dürften sich letztere vergleichsweise besser entwickeln. Gestützt würden die Versicherertitel zudem durch die robusten Bilanzen und den Fokus auf ein diversifiziertes Wachstum.

Aktieninformation im Fokus: Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie ausführlich analysiert am Tag der Deutsche Bank AG-Empfehlung

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie zeigte sich um 13:28 Uhr stabil und notierte im XETRA-Handel bei 510,80 EUR. Hiermit verfügt die Aktienbeteiligung noch über Luft nach oben von 4,74 Prozent im Vergleich zum ausgegebenen Kursziel. Im XETRA-Handel wechselten bis jetzt 60 179 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktien den Besitzer. Für das Papier ging es seit Jahresbeginn 2024 um 41,2 Prozent nach oben. Die Vorlage der Finanzergebnisse für Q4 2024 wird für den 26.02.2025 terminiert.

FRANKFURT (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.at

Veröffentlichung der Original-Studie: 05.12.2024 / 08:20 / CET Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / CET


Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.


Bildquelle: Casimiro PT / Shutterstock.com

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