Verluste wettgemacht |
24.08.2018 17:53:42
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CTS-Papiere erholen sich kräftig von turbulentem Vortag - BGH-Urteil belastet nur wenig
Die CTS-Aktie war am Vorabend wegen des negativen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) auf das tiefste Niveau seit März 2017 eingeknickt. Der BGH hatte entschieden, dass eine pauschale Gebühr in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig sei. Eine zunächst positive Kursreaktion auf die Geschäftszahlen wurde dadurch ausradiert.
CTS Eventim wies nun darauf hin, dass die vom Urteil betroffenen Ticketbuchungen nur etwa 5 Prozent der über die Verkaufsplattform eventim.de verarbeiteten Kundenaufträge ausmachten. Das Unternehmen will nun die erforderlichen Anpassungen beim sogenannten Ticketdirect-Verkauf vornehmen, sobald die ausführliche Begründung für den Gerichtsentscheid vorliegt. Sollte das Urteil es zulassen, behält sich CTS Eventim vor, auch künftig eine - wenn auch geringere Gebühr - für seinen Service zu erheben, wie ein Sprecher erklärte. Das BGH habe darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Gebühr durchaus zulässig sein kann.
Analyst Volker Bosse von der Baader Bank bezeichnete die Kursreaktion auf das Urteil in einem aktuellen Kommentar als überzogen, auch wenn die Gefahr bestehe, dass sich andere europäische Gerichte den Bundestrichtern anschließen. Nach einer entsprechenden Entscheidung in Österreich sei die Lage nun in den zwei wichtigsten Märkten klar, so Bosse. Es fehlten noch Italien, Spanien und Skandinavien.
Die rückwirkende Belastung in Höhe von fast 3,8 Millionen Euro dürfte als Sonderbelastung verbucht werden. Sie liege bei etwa 3 Prozent des Nettoergebnisses, rechnete der Experte vor. Mit einer künftig niedrigeren Gebühr könne CTS die Belastung wohl auch teilweise kompensieren.
/ag/stk
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